Pressemitteilung | Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.

Wettumsätze auf Pferderennen 2009 um 50 Prozent höher als Oddset / Spielerschutz bei privaten Wetten gewährleistet

(Essen) - Der Deutsche Buchmacherverband Essen e.V. informiert, dass die Umsätze bei Pferdesportwetten in 2009 gegenüber 2008 leicht gesunken sind, aber mit 289 Mill. Euro erneut weitaus höher sind als die 185 Mill. Euro, die bei Oddset auf andere Sport-Tipps gesetzt wurden.

Auf Rennbahnen und in den staatlich zugelassenen Wettbüros der Buchmacher gibt es seit Jahrzehnten keine Beanstandungen hinsichtlich des Spielerschutzes. Nach allen Untersuchungen ist die aktuelle Krankheitshäufigkeit (Prävalenz) im Bezug auf Spielsucht bei Pferdesportwetten - aber auch anderen Sportwetten - gegenüber privaten Geldspielautomaten oder Spielbanken zu vernachlässigen. Für viele Millionen Sportfans ist eine Wette auf "ihren" Verein ein harmloses Freizeitvergnügen. Sie setzen seit Geltung des Glückspielstaatsvertrags von 2008 ihre Tipps bei Veranstaltern im Ausland ab oder unter der Hand - nur nicht über die Ladentheke bei ODDSET. Nach zuverlässigen Erhebungen werden derzeit ca. 95 Prozent der Sportwetten außerhalb von ODDSET platziert.

Vor diesem Tatsachenhintergrund ist die Beschwörungsformel von der "Suchtgefahr von Sportwetten", die von den Lottogesellschaften und einigen "Suchtexperten" immer wieder vorgetragen wird, als Schutz vor unliebsamer Konkurrenz zum Nachteil der Verbraucher zu entlarven. Alle großen Flächenstaaten in der Europäischen Union haben inzwischen Sportwetten für private Buchmacher zugelassen, um die Umsätze im Land zu halten; zuletzt in diesem Jahr sogar Frankreich, ein traditioneller Monopolbefürworter.

In Italien sind seit der geordneten Marktöffnung in 2006 jährlich 3 Mrd. Euro zusätzlicher Steuereinnahmen entstanden, obwohl man den Italienern einen starken Hang zur Schattenwirtschaft nachsagt. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass nur ein attraktives Angebot, zu dem private Anbieter und Vermittler gehören müssen, nicht aber Verbote, die Bürger aus dem Schwarzmarkt zurückholen können. Die EU-Kommission und der EuGH haben mehrfach bestätigt, dass der Glücksspiel- und Wettsektor in allen Mitgliedstaaten Regelungen unterworfen werden kann, aber nicht muss, welche dazu dienen, Ziele des öffentlichen Interesses zu schützen. Solche Regelungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verletzung der Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit rechtfertigen. Obwohl die nationalen Regelungen dabei weitgehend ähnliche Ziele verfolgen, sind sie sehr unterschiedlich ausgestaltet und stellen häufig Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit dar.

Nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. ist es daher an der Zeit, den großen Spielraum, den unser Grundgesetz und das Europarecht dem nationalen Gesetzgeber einräumen, zu nutzen und den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag vernünftig fortzuentwickeln. Eine geordnete Ausdehnung der Buchmachertätigkeit auf andere Sportarten stünde im Einklang mit den Zielen des Gesundheits-, des Jugend- und des Verbraucherschutzes.

Eine angemessene Besteuerung, die höher als eine vergleichbare Umsatzbesteuerung sein darf aber, aufgrund der geringeren Renditen bei Wetten, unter der Lotteriebesteuerung liegen müsste, würde den Finanzministern erhebliche Mehreinnahmen bescheren. Das hoheitliche Lotteriemonopol des Staates bliebe hiervon unberührt. Es wird praktisch weltweit aus Gründen der Betrugs- und Manipulationsvorbeugung bei der Veranstaltung von Lotterien unter staatlicher Kontrolle ausgeübt. Schließlich geht es hier um Milliardenbeträge, die geordnet vereinnahmt und ausgeschüttet werden müssen. Diese Begründung ist mit EU-Recht und Verfassungsrecht vereinbar, was viele hochrangige Gutachter bestätigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Moorenstr. 23, 45131 Essen Telefon: (0201) 790329, Telefax: (0201) 788892

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