Pressemitteilung | Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Wettbewerbszentrale beanstandet "vermeintliches" Siegel und "Deutsches Institut für Produktqualität"

(Bad Homburg) - Bei der Wettbewerbszentrale gingen Ende April mehrere Beschwerden gegen die Werbung mit einem Siegel des "Deutschen Institut für Produktqualität" ein. Das Institut, das sich im Rahmen der von ihm ausgestellten Zertifikate auf eine Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt beruft, stellte Unternehmern Siegel zur Verfügung, mit denen es Produkten dieser Unternehmen den Erhalt von positiven Testnoten bestätigte. Bei diesem "Institut" handelt es sich um eine privatwirtschaftlich tätige GmbH, die sich nach den eigenen Ausführungen im Internet darauf beschränkt, Kundenbewertungen aus dem Internet per Algorithmus zu gewichten und zusammenzufassen. Gleichwohl wurde in Bezug auf diese Zusammenfassung von Kundenbewertungen mit der Behauptung geworben, das Unternehmen treffe "Feststellungen zur Qualität". Bezug wurde auch genommen auf definierte Prüfmethoden, die sich aber auf die Auswertung von Kundenbewertungen beschränken. Damit nicht genug, stellte das Institut für die Produkte, deren Kundenbewertungen untersucht wurden, Zertifikate aus, in denen das Produkt als "Vergleichssieger" bezeichnet wurde, obwohl das Produkt bei der Zusammenfassung der Kundenbewertungen nicht als bestes abgeschlossen hat. Eine Fundstelle für die Veröffentlichung der vermeintlichen Produkttests wurde ebenfalls weder vom Institut noch von den die Siegel verwendenden Unternehmen angegeben.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete sowohl gegenüber Unternehmen, die das Siegel verwendeten, aber auch gegenüber dem Herausgeber des Siegels die Werbung, aber auch die weiteren Angaben als irreführend. Die Wettbewerbszentrale rügte das Logo des Instituts als irreführend, weil aus diesem nicht hinreichend deutlich hervorgehe, dass es sich letztlich nur um einen privatwirtschaftlich tätigen Testveranstalter handelt und nicht etwa um eine staatliche Stelle. Hinsichtlich des Hinweises auf den Test der "Produktqualität" wurde ebenfalls eine Irreführung gerügt, weil die Qualität der Produkte durch das Institut ja gar nicht untersucht worden war. Auch die irrführenden Zertifikate mit dem Hinweis auf einen "Vergleichssieger" wurden beanstandet, weil die Unternehmen in dem "Test" ja gar nicht als beste abgeschnitten hatten. Ebenso wurde gerügt, dass bei allen Veröffentlichungen die Angabe einer Fundstelle fehlt, mit der der Verbraucher in der Lage ist, die zu Grunde liegenden Kriterien sowie das konkrete Abschneiden des Produktes nachzuvollziehen.

Sowohl das Institut als auch die Unternehmen, die das "Siegel" in ihrer Werbung verwendeten, verpflichteten sich im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, in Zukunft auf die Verwendung des Siegels zu verzichten, wenn nicht gleichzeitig eine Fundstellenangabe gemacht wird, mit der der Verbraucher nachvollziehen kann, wie der Produkttest verlaufen ist und welche Kriterien dem Test zu Grunde gelegt wurden. Ebenso verpflichteten sich diese Unternehmen in Zukunft bei der Verwendung des Siegels darauf hinzuweisen, dass es sich bei der zu Grunde liegenden Erhebung nicht um einen Produkttest handelt.

Das Institut verpflichtete sich darüber hinaus, in Zukunft auf den privatwirtschaftlichen Charakter seines Unternehmens deutlich hinzuweisen und auch im Rahmen der Vergabe von Testlogos deutlich und unmissverständlich klarzumachen, dass es sich bei der zugrunde liegenden Erhebung nicht um einen Produkttest.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main Pressestelle Landgrafenstr. 24b, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 12150, Fax: (06172) 84422

NEWS TEILEN: