Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Wettbewerbsverzerrung und @ngriff auf die Rechtsstaatlichkeit

(Eschborn) - Als offenen Aufruf zum Gesetzesbruch wertete Hans- Günter Friese, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände das offizielle Angebot der niederländischen Internetapotheke DocMorris an die Krankenkassen, Kassenrezepte der Versicherten zu beliefern. „Hier wird – offenbar mit freundlicher Duldung einzelner Kassenvertreter – der Verstoß gegen eine Vielzahl von Gesetzen einschließlich sozialrechtlicher Bestimmungen geradezu öffentlich propagiert.“ Die Apotheker haben gegen DocMorris eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt beantragt.

DocMorris hatte den Krankenkassen angeboten, ausgewählte Arzneimittel teilweise deutlich günstiger zu beliefern, als dies die deutschen Apotheken auf der Grundlage der bestehenden Gesetze tun dürfen. Dies, so Friese, sei angesichts des eingeschränkten Angebotes der Internetapotheke nur als Rosinenpickerei zu werten. Würden die Krankenkassen diesem Angebot zustimmen, bedeute dies zudem gleich eine Vielzahl von Gesetzesverstößen, wie beispielsweise gegen das Versandhandelsverbot oder gegen das Sachleistungsprinzip. Beliefert würden die Patienten dann mit ausländischen Arzneimitteln, die in Deutschland in dieser Form nicht verkehrsfähig seien. Als Anreiz für die Patienten selbst schlägt der niederländische Internetversender einen Verzicht auf die Patientenzuzahlung vor, die die deutschen Apotheken gesetzlich vorgegeben einziehen müssen. Verbunden mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz der Niederlande bei Arzneimitteln (8 Prozent gegenüber 16 Prozent in Deutschland) käme es hier zu einer Wettbewerbsverzerrung mit unglaublichen Ausmaßen.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland verboten, da hiermit eine Vielzahl von Risiken verbunden ist. Dieses Verbot, das auch die Apotheken bindet, wird von den Apothekern selbst nicht nur akzeptiert, sondern im Interesse der Arzneimittelsicherheit grundsätzlich befürwortet und verteidigt. Friese bezeichnete es als "unglaublichen Vorgang“, dass einzelne Krankenkassenvertreter dies offenbar mit vordergründigen Kostenargumenten über Bord werfen wollen. „Es ist schon bedauerlich, dass Vertreter von Körperschaften des öffentlichen Rechts ungestraft öffentlich über den Bruch geltenden Rechts philosophieren dürfen während die Apotheken die gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen strikt einhalten." Würden die Kassen das Angebot von DocMorris annehmen, habe dies mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

Der ABDA-Präsident forderte die zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene dazu auf, mit aller gebotenen Schärfe dafür Sorge zu tragen, dass in der Arzneimittelversorgung der Versicherten weiterhin geltendes Recht die alleinig bindende Voraussetzung sein dürfe.

Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/9280 Telefax: 06196/928556

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