Wettbewerbsstärkungsgesetz schwächt den Wettbewerb / Deutscher Generikaverband kritisiert Gesundheitsreform
(Berlin) - Von einer massiven Gefährdung des Generikawettbewerbs geht der Deutsche Generikaverband als Folge des so genannten Wettbewerbsstärkungsgesetzes aus. "Die wirksamen Reformen des gerade erst in Kraft getretenen Arzneimittelspargesetzes (AVWG) haben gezeigt, dass es richtig war, auf reinen Preiswettbewerb und Steuerung durch die Kassen zu setzen. Es ist absolut widersinnig, diese gut funktionierenden und transparenten Ansätze mit einem neuen Gesetz wieder zu konterkarieren," betonte der Geschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes, Dr. Dietmar Buchberger im Rahmen der heutigen Bundestagsanhörung zur aktuellen Gesundheitsreform. Durch Rabattmöglichkeiten, die nun erneut dem einzelnen Apotheker eingeräumt würden, mache die Politik gerade jene Entscheidung für mehr Transparenz wieder rückgängig, die mit dem AVWG richtigerweise umgesetzt worden war. "Wir fallen zurück in die Zeit der Naturalrabatte, in der einzelne Hersteller schlicht durch Masse die Konditionen des Generikamarktes bestimmen konnten" erläuterte Buchberger den Abgeordneten.
Bereits die Vergangenheit habe gezeigt, dass unter diesen Marktbedingungen nicht Produkte der Hersteller mit den günstigsten Kassenpreisen an den Patienten abgegeben würden, sondern die Hersteller mit den besten Apothekenkonditionen bevorzugt würden. "Unter solch unkalkulierbaren Bedingungen werden Rabattvolumen wieder in der Apotheke verbleiben und - zum Schaden der nicht beteiligten Hersteller und zum Schaden der Versicherten - dem Einsparpotential der GKV entzogen werden," betonte Buchberger mit Verweis auf die Zeit exzessiver Naturalrabatte vor dem Inkrafttreten des AVWG.
Erschreckend sei auch, dass der Politik und den Kassen mit der erneuten Rabattmöglichkeit für Apotheken in einem zentralen Versorgungsbereich die Transparenz auf das Marktgeschehen vollkommen aus der Hand genommen sei. "Ich verstehe nicht," so der Generika-Chef, "dass man dieses wichtige Feld dem nachweislich intransparenten Geschehen in Apotheken überlassen will." Vielmehr müsste den Kassen zumindest das Recht eingeräumt werden, in die tatsächlichen Einkaufskonditionen der Apotheken Einblick zu nehmen und gegebenenfalls ein Veto auszusprechen.
"Es muss der Politik klar werden," so Buchbergers abschließende Einschätzung, "dass in der Gesundheitsversorgung nicht jede beliebige Art von Wettbewerb das Allheilmittel für optimale Preis- und Leistungsstrukturen ist. In der gegenwärtigen Situation ist das jetzige Gesetzesvorhaben nur in der Theorie sinnvoll, die Praxis hat jedoch bereits gezeigt, dass intransparente Rabattpotentiale nicht der Versichertengemeinschaft sondern einzelnen Individualinteressen zugute kommen." Das, so Buchberger zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, könne nicht der Anspruch einer ausgewogenen, gemeinwohlorientierten Sozialpolitik sein.
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