Pressemitteilung | k.A.

Wettbewerbsnachteile für genossenschaftliche / Unternehmen der deutschen Agrarwirtschaft befürchtet!

(Berlin) - Der DRV fordert die bisherigen Entlastungen bei der Ökosteuer beizubehalten, allenfalls eine moderate Anpassung vorzunehmen. Hintergrund für diese Forderung ist ein aktueller Vorschlag der Bundesregierung, die Entlastungen bei der Ökosteuer zukünftig stark zu reduzieren. Dies würde zu erheblichen Mehrbelastungen für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft führen. Nach Angaben des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV) wären Unternehmen der Sektoren Schlachtung, Milchverarbeitung und Futtermittelherstellung von diesen Regelungen besonders betroffen. Bei diesen Unternehmen betragen die Energiekosten teilweise bis zu 50 Prozent der Produktionskosten. Durch die drastische Anhebung der Sockelbeträge laufen zudem viele kleine und mittelständische Unternehmen Gefahr, von der Ermäßigung bei der Ökosteuer völlig ausgeschlossen zu werden. Dies würde insbesondere Winzer- und Agrargenossenschaften in hohem Maße treffen.

Bei der Einführung der Ökosteuer im Jahre 1999 wurden die zusätzlichen steuerlichen Belastungen mit der Ermäßigung von Lohnnebenkosten verknüpft. Daran fehlt es hier nun. Da die deutschen Unternehmen im europäischen Vergleich ohnehin sehr hohe Energiepreise zu entrichten haben, würden die nunmehr vorgeschlagenen Regelungen zu einer weiteren Verschärfung der Wettbewerbssituation für energieintensive Unternehmen im europäischen Vergleich führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Monika Windbergs, Leiterin, Presse und Information Adenauerallee 127, 53113 Bonn Telefon: (0228) 106-0, Telefax: (0228) 106-266

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