Wettbewerb im Mobilfunkmarkt nachhaltig stärken statt systematisch blockieren
(Berlin) - Die Bundesnetzagentur hat heute ein Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt veröffentlicht. Dazu erklärt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO):
"Die Einschätzung der Gutachter geht an der Realität vorbei. Das Gutachten malt eine rosarote Mobilfunkwelt. Auch wenn eine Vielzahl von Submarken der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, wie Aldi Talk oder Congstar, den Anschein erwecken: Es gibt auf dem deutschen Mobilfunkmarkt insbesondere im Vorleistungsbereich zurzeit keinen wirksamen Wettbewerb!
Nach wie vor verzögern Telekom, Vodafone und Telefónica systematisch das Angebot von 5G-Tarifen für Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz. Unter dem Mangel an Angebotsvielfalt leiden am Ende die Endkundinnen und -kunden, die oft nur 4G-Technologie nutzen können. Diese Strategie hat im Übrigen Methode: Wie im Gutachten beschrieben, haben die etablierten Anbieter in der Vergangenheit auf Basis des geltenden Verhandlungsgebotes erst mit einer Verzögerung von fünf, sieben beziehungsweise acht Jahren 4G-Angebote bereitgestellt.
Die Einführung einer Diensteanbieterverpflichtung ist deshalb alternativlos. Nur die Verpflichtung der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, unabhängigen Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu ermöglichen, wird den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt nachhaltig stärken - und wird von den Wettbewerbern ausdrücklich gewünscht.
Das zeigt auch eine aktuelle Auswertung des BREKO von Stellungnahmen zum Vorschlag der Bundesnetzagentur zu den Rahmenbedingungen der Frequenzvergabe: Alle 17 teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen mit Ausnahme der etablierten Mobilfunknetzbetreiber fordern eine wirksame und unbürokratische Diensteanbieterverpflichtung, ebenso der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Bundeskartellamt und die Monopolkommission.
Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, das Gutachten bei der anstehenden Frequenzvergabe zu berücksichtigen. Dies würde den Wettbewerb aber nicht stärken, sondern höchstens den Status Quo erhalten. Neben der geplanten Verlängerung der Mobilfrequenzen wäre dies das zweite Geschenk für die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber. Das wiederum widerspricht dem Ziel des Gesetzgebers, den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu fördern."
Quelle und Kontaktadresse:
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