Wesiack: "Soll-Bestimmung im Versorgungsstärkungsgesetz aussetzen"
(Wiesbaden) - Die derzeitige Bedarfsplanung basiert nicht auf medizinischen Versorgungsdaten und ist das zufällige Ergebnis des Ist-Standes von 1991. Eine Soll-Bestimmung bei der Wiederbesetzung frei werdender Arztstellen würde damit zu unkalkulierbaren Verwerfungen bei der Versorgung der Bevölkerung führen. Dies ist auch dem Gesetzgeber aufgefallen. Er hat deshalb den Versorgungsgrad von 110 auf 140 Prozent erhöht, an dem die Soll-Bestimmung greifen soll. Das löst aber nicht das eigentliche Problem, kritisiert der Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI), Dr. Wolfgang Wesiack. Wenn schon die Ausgangsdaten nicht stimmen, nutzt auch eine Erhöhung des Versorgungsgrades nichts.
Zu großem Jubel ist also derzeit überhaupt kein Anlass. Der Gesetzgeber verlangt neuerdings, die Bedarfsplanung nach medizinischen und sozioökonomischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und die Kliniken mit einzubeziehen. Diese Vorgabe ist aus Sicht des BDI schon längst überfällig. Der Gesetzgeber sollte deshalb so konsequent sein und die Soll-Bestimmung erst dann scharf schalten, wenn eine überarbeitete Bedarfsplanung vorliegt. Der BDI fordert, dies noch in das Versorgungsstärkungsgesetz einzuarbeiten.
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