Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Wesiack: Bürokratisches Korsett noch enger geschnürt / Koalitionsvertrag ohne Lösungsansätze

(Wiesbaden) - Mit dem Koalitionsvertrag hat sich eine zukünftige Bundes-regierung aus CDU, CSU und SPD von dem großen Wurf einer Gesundheitsreform schon vor Beginn der Legislaturperiode verabschiedet. Die vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) geforderte Befreiung der Vertragsärzte und der Krankenhäuser aus den Zwängen der Budgetierung hat keinen Eingang in das Koalitionspapier gefunden. Die sogenannten Leistungserbringer werden weiter zur heimlichen Rationierung gezwungen.
Das bürokratische Korsett der Körperschaft Kassenärztliche Vereinigung wird sogar noch enger geschnürt, kritisiert BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack. Man droht mit sogenannten "Muss-Vorschriften": so wird die Ermächtigung von Kranken-häusern in der flächendeckenden Versorgung forciert, obwohl man von vorneherein weiß, dass dies dort mangels Ressourcen nicht funktionieren kann. Und obwohl alle wissen, dass die ambulante Bedarfsplanung sich auch nach ihrer Reform nicht an dem echten Versorgungsbedarf orientiert, verschärft man die Möglichkeit, in sogenannten überversorgten Gebieten Vertrags-arztsitze bei Ausscheiden ihres Inhabers einzuziehen. Die selbst in angeblich überversorgten Gebieten von der Bevölkerung empfundene Unterversorgung wird damit weiter verstärkt.

Der BDI sagt voraus, dass diese Regelung nur zu unabsehbaren Rechtsstreitigkeiten führen und das Problem der Unterversorgung nicht lösen wird. Die vorgesehene Regelung zu einer 4-Wochen-Frist bei Facharztterminen wird außer Bürokratie nichts ändern.

Die Kassenärztliche Vereinigung wird reformiert durch eine paritätische Zusammensetzung ihrer Vertreterversammlung. Dies wird nur zu einer weiteren Sektorengrenze im Gesundheitswesen führen, obwohl sonst alle deren Abbau fordern. Das geht noch weit über die Forderungen des Hausärzteverbandes hinaus. Die gemeinsame vertragsärztliche Selbstverwaltung wird dadurch geschwächt.

Den Forderungen der Krankenkassen nach selektiven Verträgen mit Krankenhäusern gibt man nach, indem man solche Modelle zulässt. Wie dies mit einer funktionierenden Bedarfsplanung der Krankenhäuser durch die Länder vereinbar ist, wird nicht erklärt.

Alle Macht dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Jetzt soll dieser auch noch die Vorgaben für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser ausarbeiten, obwohl er schon jetzt mit seinen Aufgaben zeitlich nicht mehr klar kommt, wie bei der Umsetzung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) mehr als deutlich sichtbar wird.

Das Wort Bürgerversicherung erscheint in dem Vertrag nicht. Die Parteien scheinen sich einig zu sein, dass sich auch ohne ent-sprechende gesetzliche Vorgaben die gesetzliche und die private Krankenversicherung auf einander zu bewegen. Die von der Bundesärztekammer und der privaten Krankenversicherung ausgearbeiteten Vorschläge zur Struktur einer neuen Gebührenordnung für Ärzte bestätigen dies.

Wenigstens hat man wieder etwas mehr Wettbewerb bei den Krankenkassen über Beiträge zugelassen.

Der BDI sieht im Koalitionsvertrag keine Lösungsansätze für eine vernünftige Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens und fürchtet weitere vier Jahre Stillstand und zunehmenden Reformstau.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

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