Weseler Resolution zur HOAI
(Wesel) - Mit großem Unverständnis hat der Verband Deutscher Vermessungsingenieure Landesverband NRW den mit Schreiben vom 26. Februar 2008 vorgelegten Referentenentwurf zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen.
Der nun vorgelegte Entwurf wurde erarbeitet, ohne sich des mehrfach angebotenen Sachverstandes der Ingenieure zu bedienen. Er ist, bezogen auf die Berufsausübung von Ingenieuren und Architekten falsch, für die Praxis ungeeignet und steht im Gegensatz zu den von ministerieller Seite initiierten Kampagnen zur Förderung des Ingenieurnachwuchses.
Die Politik beklagt zu Recht den Mangel an Ingenieuren in Deutschland - schafft jedoch mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur HOAI keine Anreize für den Ingenieurberuf, sondern wirkt dem entgegen.
Die heutige HOAI stellt eine einheitliche, eindeutige und qualitätsgesicherte Leistungsbeschreibung für Planung und Ausführung von Ingenieurleistungen für Auftraggeber und Auftragnehmer sicher und vermeidet Rechtsstreitigkeiten.
Es ist nicht nachvollziehbar weshalb wesentliche Teile des Anwendungsbereichs der HOAI, wie z. B. die Leistungen zur Ingenieurvermessung, nicht mehr geregelt werden sollen.
Diese vorgenannten Argumente haben am 09. April 2008 bei der Anhörung zum Referentenentwurf zur HOAI durch das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin leider keine Berücksichtigung gefunden.
Der VDV fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, den Referentenentwurf zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der vorgelegten Fassung abzulehnen und zusammen mit der Ingenieurkammer-Bau NRW, der Architektenkammer NRW und den Berufsverbänden einen neuen Entwurf zu erarbeiten.
Alternativ kann auch die Aufforderung an das Bundeswirtschaftsministerium ergehen, zusammen mit dem Ausschuss für Honorarordnung (AHO), der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer einen neuen Vorschlag zu erstellen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. (VDV)
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