Wertvolles Ackerland nicht mit Solaranlagen versiegeln / Photovoltaikanlagen gehören auf Hallendächer oder Brachland
(Bad Kreuznach) - Mit großer Sorge betrachtet die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Ausbreitung von großflächigen Solarstromanlagen auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dabei werde gutes Ackerland versiegelt und der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Vor dem Hintergrund der globalen Ernährungssituation sei dies eine fahrlässige Verringerung von Ressourcen. Dass bei der anstehenden Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ausdrücklich Anreize für die Umwidmung von Ackerland zur Produktionsfläche von Solarstrom gegeben werden sollen, betrachtet die Kammer als unverantwortlich.
Das Vorhaben, nahe der rheinhessischen Gemeinde Wörrstadt eine fast 20 ha große Photovoltaikanlage zu errichten, hat den Vorstand der Kammer veranlasst, ein grundsätzliches Positionspapier zu verabschieden. Damit soll sichergestellt werden, dass entsprechenden Anlagen nur dort gebaut werden, wo nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Bodennutzung treten oder diese sogar verhindern. Auf alle Fälle, so der Vorstand der Landwirtschaftskammer, müssen wertvolle Agrarflächen für Landwirtschaft und Weinbau geschützt werden. Vorrangig sollten Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, Hallen in Gewerbegebieten, landwirtschaftlich nicht nutzbare Brach- und Konversionsflächen gebaut werden. Die in der geplanten Novellierung des EEG vorgesehene Privilegierung von Ackerflächen kann nach Auffassung des Vorstandes der Landwirtschaftskammer nicht akzeptiert werden. Damit werde die Erzeugung von Nahrungsmitteln gegenüber der Produktion von Strom bevorzugt und Landbesitzer mit öffentlicher Förderung gelockt, Ackerflächen für industrielle Anlagen zur Verfügung zu stellen.
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Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
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