Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Wertverluste durch Naturschutzauflagen höher als bisher angenommen

(Bonn/Berlin) - Die Kosten von Naturschutzauflagen zum Beispiel durch einen Biotopverbund werden wesentlich höher ausfallen als das Bundesumweltministerium in der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz angenommen hat. Dies geht aus Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hervor, die er in einer Anhörung am 8. März zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesumweltministerium erläuterte. Allein der Wertverlust der für die 10 Prozent Biotopverbund noch fehlenden 350.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche betrage nach den DBV-Berechnungen mindestens 3 bis 4 Milliarden D-Mark anstelle der vom Bundesumweltministerium berechneten 1,05 Milliarden D-Mark.

Auf Ablehnung stieß beim DBV die geplante Form der Ausgleichsregelung Der vorgesehene finanzielle Ausgleich für die Land- und Forstwirte würde praktisch vollständig vom Ermessen der Länder abhängen. Die Entwertung des Privateigentums könne aber nicht allen Ernstes als Beitrag des Bundesumweltministeriums für eine Neuausrichtung der Agrarpolitik bezeichnet werden, stellt der DBV fest.

Mit dem neuen Naturschutzgesetz strebe das Bundesumweltministerium Masse statt Klasse im Naturschutz an, kritisierte der DBV darüber hinaus in seiner Stellungnahme. Der Flächenanspruch des Naturschutzes sei in der angestrebten Form nicht zu rechtfertigen. Würde der Entwurf realisiert, bedeute dies, dass um jedes Schutzgebiet noch Gebiete zum Schutz der Schutzgebiete eingerichtet werden. Es sei auch irreal, alle Gewässer mit Randstreifen in unbestimmter Breite als Biotope festzusetzen, unabhängig von dessen Schutzwürdigkeit und Naturnähe. Somit könnten auch in Beton eingefasste Strassengräben als "Biotop" eingestuft werden.

Der Deutsche Bauernverband vermisst in der Novelle neue moderne Strategien, wie zukünftig kooperativer Naturschutz mit der Landwirtschaft betrieben werden solle. Vorschläge für eine Flexibilisierung der Regelung für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft lägen vor, seien jedoch nicht vom Bundesumweltministerium aufgegriffen worden, heißt es in der DBV-Stellungnahme.

Wenn das Bundesumweltministerium einen Beitrag für eine "neue" Agrarpolitik leisten wolle, wäre es sinnvoll, Leistungen der Land- und Forstwirte, aber auch anderer Nutzer von Natur und Landschaft anzuerkennen, anstatt diese zu verordnen, zu entwerten und Nutzungen auszuschließen. Anderenfalls werde der Naturschutz den Vorwurf des Absolutheitsanspruchs und des "Fläche machens" nicht los. Auch die Forderung des Bundesumweltministeriums, die Natur nicht mehr als Lebensgrundlage des Menschen anzuerkennen und Naturschutzbelange nicht mehr mit anderen gesellschaftlichen Anforderungen abzuwägen, weise in die falsche Richtung. Das widerspreche auch dem Anliegen von Bundesministerin Renate Künast, einer regionalbezogenen Nahrungsmittelproduktion Vorrang einzuräumen.

Als Beitrag für die Neudefinition des Verhältnisses zwischen Naturschutz und Landwirtschaft wäre es aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes hilfreicher, den Vertragsnaturschutz zu stärken, um die Landwirte ins Boot zu holen. Stattdessen werde durch die Festschreibung von Kriterien der guten fachlichen Praxis im Naturschutzgesetz ein Beitrag zur Schaffung von mehr Bürokratie geleistet. Was unter guter fachlicher Praxis zu verstehen ist, ergebe sich jedoch bereits aus den landwirtschaftlichen Fachgesetzen, in denen Naturschutzaspekte durchaus Berücksichtigung fänden. Darüber hinausgehende Anforderungen seien effektiver mit Vertragsnaturschutz und Agrarumweltprogrammen erreichbar.

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