Wertersatz nach Rückgabe: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von eBay-Käufern
(Düsseldorf) - In einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen VIII ZR 219/08) sind die Rechte von Verbrauchern, die bei eBay einkaufen, wieder einmal gestärkt worden.
Vertragsklausel auf dem Prüfstand
Neben anderen Klauseln befasste sich der BGH in seinem Urteil unter anderem mit einer Bestimmung, die ein eBay-Händler von und mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattung für den Fall, dass der Käufer sein gesetzliches Rückgaberecht in Anspruch nimmt, jeweils zum Bestandteil seiner Auktionen gemacht hatte. Diese lautete:
"Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist."
Der BGH entschied, dass die Klausel unwirksam sei, da die gesetzlichen Regelungen eine ohnehin ausnahmsweise Verpflichtung zum Wertersatz nur dann vorsehen würden, wenn der Verbraucher, der die Ware kauft, spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Möglichkeit der Kosten für den Wertersatz hingewiesen worden ist.
Textform bei eBay technisch ausgeschlossen
Die Textform, die das Zivilrecht definiert, setzt jedoch eine Urkunde oder etwas Vergleichbares sowie eine Namensunterschrift voraus, was bei einem Onlinekauf, bei dem der Vertragsschluss per Mausklick geschieht, technisch nicht möglich ist. Somit kann laut dem BGH eine Verpflichtung zum Wertersatz beim eBay-Einkauf durch einen Verbraucher nicht durch eine entsprechende Klausel begründet werden.
Mancher Rechtsstreit beim Onlinekauf erfordert einen Anwalt
Beim Onlinekauf ist, wie beim "normalen" Einkauf, nicht ausgeschlossen, dass einmal etwas "schief" geht. Dies ist besonders ärgerlich, da man beim Onlinekauf in der Regel keinen direkten Ansprechpartner hat, der sich - beispielsweise für eine mangelhafte Ware - in einem direkten Gespräch verantworten könnte und auch müsste. Gerade beim Kauf teurer Produkte kann es sich daher lohnen, im Falle einer Rechtsstreitigkeit möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um der eigenen Position ein wenig mehr Druck zu verleihen als dies im schlichten E-Mail oder Telefonverkehr möglich ist. Zwar sollte man nicht für jedes mangelhafte Teil vor Gericht ziehen - ein Dialog löst meist viele Ungereimtheiten - jedoch empfiehlt sich der Gang zum Anwalt, je höher der Wert der Kaufsache und der Widerstand des Vertragspartners ist.
Autor: Rechtsanwalt Holger Syldath, www.gks-rechtsanwaelte.de. Die Kanzlei GKS-Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.
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