Pressemitteilung | Markenverband e.V.

Werbungtreibende Wirtschaft fordert Werbung nach 20.00 Uhr bei ARD und ZDF / OWM für Sicherung und Ausweitung der Mischfinanzierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

(Frankfurt am Main) - In einem Pressegespräch der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM), haben Dr. Hans-Dieter Liesering, Vorsitzender der OWM und Managing Director Group Communications Deutsche Bank AG, und Johann C. Lindenberg, Vorsitzender des Markenverbandes und Vorsitzender der Geschäftsführung der Unilever Deutschland GmbH, erneut die Deregulierung der TV-Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert. An dem Gespräch nahmen auch der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant, Jobst Plog, und der Intendant des ZDF, Markus Schächter, teil.

Ziel der OWM ist es, ein Gegengewicht zum Duopol im privaten TV-Vermarkterbereich zu errichten und mehr als bisher interessante Zielgruppen zu erreichen, deren Marktanteil (Erwachsene ab 14 Jahren) in ARD und ZDF bei 46 Prozent in der Zeit von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr liegt. "Ein wesentliches Problem des TV-Marktes besteht darin, dass der Zuschauermarkt und der Werbemarkt nach 20.00 Uhr auseinander klaffen", so Liesering.

Die OWM tritt nach dem sog. "Wiesbadener Modell" für freie Werbeplatzierung und damit die Aufhebung der 20-Uhr-Werbegrenze bei ARD und ZDF ein. Dieses Modell sieht gleichzeitig vor, den Anteil der Werbeeinnahmen am Gesamtetat der öffentlich-rechtlichen Sender monetär zu begrenzen. Auf diese Weise werden die vorrangige Finanzierung von ARD und ZDF durch Rundfunkgebühren sichergestellt sowie Planungssicherheit für die privaten Sender gewährleistet.

Dr. Hans-Dieter Liesering: "Unser Modell lenkt Werbung in Räume hoher Nachfrage mit entsprechend attraktiven Werbezielgruppen und wirkt natürlich auch wettbewerbsintensivierend. Wichtig ist dabei, dass das öffentlich-rechtliche Programmprofil erhalten bleibt, denn nur so können ja die bislang nicht erreichten Zielgruppen Angesprochen werden. Gleichzeitig wird die Dominanz der Gebührenfinanzierung indirekt durch dieses Modell sichergestellt. Damit kann unser Vorschlag in ökonomisch schwierigen Zeiten zur Gebührenstabilität beitragen."

Alternativ schlägt die OWM als Sofortmaßnahme im Rahmen der 7. Novelle des Rundfunkstaatsvertrages vor, die 20-Uhr Werbegrenze aufzuheben und das werktägliche Werbevolumen auf 30 Minuten zu erhöhen. "Dabei könnte die Möglichkeit der Werbeplatzierung in der Primetime zunächst auf das Umfeld von sportlichen Großereignissen wie die Fußball-Europameisterschaft 2004 in Portugal bzw. auf hochwertige Nachrichtenformate beschränkt werden", erläutert Johann C. Lindenberg. Außerdem sollte Werbung künftig auch in den dritten Programmen der ARD gestattet sein. Die dort platzierte Werbung sollte ebenfalls quantitativ limitiert sein, was beispielsweise im Rahmen der Erhöhung des öffentlich-rechtlichen Werbevolumens insgesamt umgesetzt werden könnte, ohne einzelne Sender mit zusätzlicher Werbung zu überlasten. Um den öffentlich-rechtlichen Programmcharakter zu wahren, sieht die OWM von Unterbrecherwerbung bei ARD und ZDF insgesamt ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/58670, Telefax: 0611/586727

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