Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Werberecht: Unternehmen müssen alle Informationen auf den Tisch legen / EU-Richtlinie gibt Verbrauchern mehr Auskunftsrechte

(Berlin) - Verbraucher sollen deutlich stärkere Informationsrechte gegenüber Unternehmen bekommen. Dies sieht eine Europäische Richtlinie zum Werberecht vor. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Verbrauchern alle Auskünfte für eine "informierte Kaufentscheidung" zur Verfügung zu stellen. Die neue Richtlinie würde beispielsweise gelten bei Unternehmen, die mit ihrem Engagement für den Schutz des Regenwaldes werben - die Verbraucher hätten in diesem Fall das Recht, Konkretes zu erfahren.

Deutschland muss die EU-Richtlinie bis Juni 2007 in nationales Recht umsetzen. "Das neue EU-Recht ist ein Durchbruch für den informierten Verbraucher," sagte vzbv-Chefin Edda Müller. Sie rief die Bundesregierung dazu auf, die Richtlinie im Sinne der Konsumenten umzusetzen.

Derzeit werben viele Unternehmen beispielsweise mit einer "umweltgerechten" Herstellung oder mit positiven Gesundheitseffekten. Gerade bei Lebensmitteln suggerieren die Verpackung oder die Werbung häufig eine besonders naturnahe Erzeugung - was wirklich dahinter steckt, welche Standards eingehalten werden, konnten Verbraucher bislang nicht erfahren.

Die neue "EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken" soll dies ändern. So sind Unternehmen künftig verpflichtet, Verbrauchern alle entscheidungsrelevanten Informationen mitzuteilen. Wer dennoch schweigt, verstößt damit gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rief die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zügig in deutsches Recht umzusetzen. "Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung setzt auf den mündigen und informierten Verbraucher," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Die Umsetzung der Richtlinie wird zeigen, wie ernst man den informierten Verbraucher wirklich will."

Beispiel: Werbung mit gesundem Genuss

Für ihre Milch- und Joghurt-Marke "Landliebe" zaubert die Firma Campina das Bild einer perfekten Bauernhof-Idylle. Auf der von Vogelgezwitscher untermalten Website Landliebe-Website ist zu lesen: "Landliebe verwöhnt Sie mit dem gesunden Genuss erlesener Zutaten: Die Milch kommt von ausgewählten Bauernhöfen." Weiter ist unter "Qualitätsgarantie" zu lesen: "Bei der Herstellung orientiert sich Landliebe an traditionellen Verfahren, die eine sorgfältige und schonende Zubereitung der Produkte gewährleisten." [sic]

Dass bei diesen "traditionellen" Verfahren allerdings auch Gentechnik zum Einsatz kommt, erfahren die Verbraucher nicht. Dabei würden viele Konsumenten sicher auf bestimmt Produkte verzichten, wenn das Unternehmen darüber informieren würde, dass die Tiere auch mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.

Campina ist aus der ehemaligen Südmilch hervorgegangen und gehört heute zur niederländischen Campina-Gruppe. Das Unternehmen gehört zu den drei größten Milchverarbeitern in Deutschland.

Auszug aus der Richtlinie 2005/29/EG über Unlautere Geschäftspraktiken:

"Artikel 7: Irreführende Unterlassungen
(1) Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände und der Beschränkungen des Kommunikationsmediums wesentliche Informationen vorenthält, die der durchschnittliche Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und die somit einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er sonst nicht getroffen hätte."

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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