Werbebranche kritisiert: Bundesregierung fällt in Brüssel um / Werbung macht keine dicken Kinder
(Berlin) Die Werbung der Anbieter von Lebensmitteln ist kein prägender Faktor bei den Ursachen von Dickleibigkeit bei Kindern und Erwachsenen. "Die Werbebranche in Deutschland wird sich nicht zum Sündenbock für das weltweite gesellschaftliche Phänomen stempeln lassen", sagte ein Sprecher des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) im Anschluss an die heutige (17. Juni) Regierungserklärung von Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) im Bundestag.
Es sei unverständlich und schädlich für Wirtschaft und Konsumentenbedürfnisse, dass die Bundesregierung offenkundig in Brüssel umzufallen drohe. Aus den Äußerungen der Bundesministerin werde erkennbar, dass sich Berlin nun doch auf die Seite der Befürworter von EU-Werbeverboten für gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel schlagen will. Damit würde nicht nur den Bürgern die Fähigkeit effizienten Umgangs mit Werbung abgesprochen, sondern auch die gesunde Weiterentwicklung der Lebensmittelmärkte blockiert. Letztlich entstünde eine Art Zwangsbewirtschaftung des Markts durch staatlich genehme Lebensmittel, die beworben werden dürfen und Produkte, die letztlich als staatlich minderwertig gebrandmarkt werden.
Die wissenschaftlichen Belege für die eigentlichen Ursachen von Übergewicht wie komplexe sozio-ökonomische Faktoren, Erbanlagen, fehlende Bewegung und körperschädigendes Ernährungsverhalten durch riskante Lebensstile häuften sich. So hätte unter anderem die Langzeitstudie des Dortmunder Instituts für Kinderernährung ergeben, dass sich Kinder heute zu 50 Prozent weniger bewegten als noch vor einigen Jahren. An dieser Konstellation der tatsächlichen 'Dick-Macher' käme auch Frau Künast bei ihren gesundheitspolitischen Bemühungen nicht mehr vorbei, wenn sie ihre Redlichkeit nicht aufs Spiel setzen wolle.
Studien hätten darüber hinaus nachgewiesen, dass Werbeverbote nichts am Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen änderten. So sei der Anteil übergewichtiger Kinder in Schweden im Verhältnis trotz spezieller Werbeeinschränkungen für diese Altersgruppe ebenso hoch wie in Großbritannien ohne Werbeverbote. In der werbereglementierten kanadischen Region Quebec sei im Vergleich zum rechtlich liberaleren Rest von Kanada der gleiche Effekt zu beobachten.
Nicht im vollen Umfang informiert zeige sich Frau Künast im Zusammenhang mit ihrem Vorwurf, Werbung für Lebensmittel sei teilweise irreführend und müsse entsprechend mit Hilfe von Brüssel in Zusammenhang mit gesundheitsbezogenen Angaben per EU-Dekret reglementiert werden. "Irreführende Werbung ist in Europa durch eine Richtlinie verboten, die sich entscheidend auf das deutsche Recht stützt", so der ZAW-Sprecher. In Deutschland verfügten die Verbraucherorganisationen und konkurrierenden Firmen über eine Klagebefugnis im Fall von irreführenden Werbemaßnahmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030/590099-700, Telefax: 030/590099-722
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