Werbeaussagen bei funktionellen Lebensmitteln harmonisieren
(Bonn) - Die EU-Kommission beabsichtigt eine Änderung der Werbeaussagen bei Lebensmitteln mit besonderen Eigenschaften. Dies betrifft u.a. diätetische und funktionelle Lebensmittel. Insbesondere bei funktionellen Lebensmitteln sind derzeit den Werbeaussagen enge Grenzen gesetzt, da weder auf die Beeinflussung bei bestimmten Erkrankungen noch auf eine Vorbeugung hingewiesen werden darf, auch wenn dies tatsächlich zutrifft.
Betroffen von diesen Werbeverboten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz sind insbesondere probiotische Milcherzeugnisse, bei denen die probiotische Wirkung wissenschaftlich hinreichend belegt ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Milchindustrie-Verband e.V. (MIV)
Adenauerallee 148
53113 Bonn
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