Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Wer in der Ferienzeit untervermietet, sollte die Internetnutzung genau regeln / Probleme wegen Urheberrechtsverstößen häufen sich

(München) - Über Plattformen zur Wohnungsvermittlung lassen sich in der Ferienzeit freie Wohnungen und Häuser untervermieten. Nicht selten dürfen die Mieter dabei nicht nur die Wohnung, sondern auch das dort vorhandene Internet während der Mietdauer nutzen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich vermehrt Verbraucher, die als Anschlussinhaber einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten. Verursacht hat diese der Kurzzeitmieter. Oft ist den Vermietern unbekannt, dass die finanziellen Schäden, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, meist nicht von der Wohnungsvermittlungsplattform übernommen werden. Auch eine Rechtschutzversicherung deckt diese Fälle in der Regel nicht ab, sodass man auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würde.

"Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen", sagt Julia Berger, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Vielen ist die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt werden". Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, eine Belehrung darüber, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf, bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungsplattform einzubinden. Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen und sich beraten lassen. "Nicht selten können die Abmahnungen erfolgreich abgewehrt werden", so Julia Berger. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet eine Online-Beratung zum Urheberrecht unter www.verbraucherzentrale-bayern.de an.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Fax: (089) 537553

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