Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Wenn's beim Fiskus mal wieder länger dauert

(Berlin) - Am Dienstag, den 26. Juli 2016 veröffentlicht die Finanzverwaltung das Formular zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2015 (www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax). Dies ist ein an sich unspektakulärer Vorgang, gäbe es nicht die gesetzliche Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung, die bereits am 31. Mai ablief.

Im Klartext heißt das, dass sich viele Körperschaftsteuerpflichtige (z. B. Vereine oder GmbHs) gesetzeswidrig verhalten mussten, da sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung erst ab dem 26. Juli 2016 nachkommen können.

Zwar sind viele körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen steuerlich beraten, so dass für sie die für Steuerberater verlängerte Abgabefrist bis 31. Dezember gilt. Dennoch können auch Steuerberater erst ab dem 26. Juli 2016 Körperschaftsteuererklärungen an das Finanzamt übermitteln, obwohl Jahresabschlüsse teilweise bereits fertiggestellt sind. Das bedeutet in diesen Fällen Mehraufwand, da Vorgänge erneut angefasst werden müssen. Außerdem haben Unternehmen, die eine Steuererstattung erwarten, keine Chance diese durch frühzeitige Einreichung der Körperschaftsteuererklärung geltend zu machen.

Aus Sicht des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg ist es sehr widersprüchlich, dass die Finanzämter einerseits zügig Zwangsmaßnahmen androhen und vollstrecken, wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen nicht rechtzeitig abgeben. Auf der anderen Seite hingegen darf die Finanzverwaltung selbst völlig folgenlos gegen Gesetzesbefehle verstoßen, indem sie die elektronischen Formulare mit großer Verspätung ausliefert. Das passt nicht zusammen.

Die vom Gesetzgeber gefundene "Lösung" besteht nun nicht darin, dass die Finanzverwaltung angehalten wird, Softwarelösungen schneller bereitzustellen. Vielmehr wird - durch das aktuell verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens - ab dem Steuerjahr 2018 die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Dies ist der Zeitraum, um den sich die Bereitstellung des Körperschaftsteuer-Formulars bisher regelmäßig verspätet hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(sy)

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