Wenn schon eine Pflicht zu Schnelltests, dann in Verbindung mit Öffnungen für die Wirtschaft
(Berlin) - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die MPK und die Bundeskanzlerin auf, das Angebot von Schnelltests mit Öffnungen von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zu verknüpfen.
"Mit einem negativen Schnelltest ist man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am selben Tag nicht ansteckend. Wenn die Bundesregierung die Arbeitgeber zur Durchführung von Schnelltests verpflichtet und wenn sie gleichzeitig allen Bürgern kostenlose Schnelltests ermöglicht, muss das zwingend mit Öffnungschancen für die Wirtschaft verknüpft werden", erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
"Zutritt mit einem Schnelltest vom selben Tag, das wäre für viele Unternehmen ein erster Schritt aus dem Lockdown. Gaststätten, Einzelhändler, Spielhallen und Lottoannahmestellen sind teils seit Monaten geschlossen und am Rande ihrer Zahlungsfähigkeit. Wenn eine Ansteckung weitestgehend ausgeschlossen ist, fehlt die Rechtfertigung die Schließungen zu verlängern. Unabhängig davon müssen die MPK und die Bundeskanzlerin sich für einen Stufenplan zur Öffnung entscheiden, der nicht nur auf Inzidenzen setzt, sondern verstärkt auch die Auslastung des Gesundheitssystems berücksichtigt", fordert Heinz.
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