Weniger Sandsäcke mehr Vorsorge / BDLA begrüßt das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
(Berlin) - Anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes am 10. September 2003 hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten gegenüber dem Bundesumweltministerium seine grundsätzliche Zustimmung deutlich gemacht. Der BDLA unterstützt das Anliegen des Bundesgesetzgebers, konsequente Maßgaben für einen effektiven vorbeugenden Hochwasserschutz zu treffen.
Bekanntlich sind nach den Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre erhebliche Defizite zu Tage getreten. Mit dem vom Bundesumweltministerium im August 2003 vorgelegten Gesetzentwurf werden nunmehr Lösungen für den verbesserten Schutz von Überschwemmungsgebieten, für eine angemessene landwirtschaftliche Bodennutzung sowie für Infrastruktur und Bauen angeboten, die weitgehend den sachlichen Erfordernissen entsprechen.
Der Gesetzentwurf schlägt die notwendigen Maßnahmen für den Abfluss und die Rückhaltung des Hochwassers vor. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, aber auch das Resultat von Handlungen und Versäumnissen im über das Überschwemmungsgebiet hinausgehenden Einzugsgebiet. Zu einer konsequenten Politik der Hochwasservorsorge gehören somit auch die dezentrale Niederschlagsbewirtschaftung in Städten und Dörfern, die Vorsorge durch flächenhaften Rückhalt in den Einzugsgebieten und die konsequente Verringerung der Versiegelung. Flankierend zum Gesetzesvorhaben bedarf es letztlich der finanziellen Förderung sachgerechter Maßnahmen von privaten und öffentlichen Bauherren.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hat der BDLA allerdings auch festgestellt, dass unabhängig von der positiven Gesamteinschätzung noch Änderungsbedarf bei einer Reihe von Regelungen besteht. Die Einzelheiten der Stellungnahme des BDLA finden Sie unter http://www.bdla.de/aktuell/positionen/744.htm
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Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA)
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