Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Weltwassertag: Mehr Privatisierung im Wasserbereich hilft Investitionsprobleme lösen

(Köln) - Für mehr privates Engagement im Wasserbereich und eine steuerliche Gleichbehandlung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung setzt sich der Bundesverband der Deutsche Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) in einer Erklärung zum „Tag des Wassers“ ein. Erst wenn Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Ungleichbehandlung beseitigt würden, könne der „Wasserkreislauf“ geschlossen werden. Das käme durch Gebührensenkungen nicht nur den Bürgern zu Gute, sondern auch durch ein gesteigertes Gewerbesteueraufkommen den Kommunen, so der BDE.

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht ist nicht die Trinkwasserversorgung eine hoheitlich Aufgabe, sondern die Abwasserbeseitigung. Die Wasserversorgung wird als „Wirtschaftsbetrieb“ mit dem reduzierten Steuersatz von 7% behandelt und von fast 7000 Wasserwerken gewährleistet. Diese Aufgabe übernehmen in aller Regel die Stadtwerke, die die Gewinne aus dem Wasserverkauf oftmals nutzen, um die Verluste aus dem öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen.

Die Abwasserbeseitigung ist nach derzeitiger Rechtslage kommunale Pflichtaufgabe. Erledigt die Kommune den Kanal- und Klärwerksbetrieb in eigener Regie, bleibt sie als „Hoheitsbetrieb“ umsatzsteuerfrei. Wird diese Aufgabe dagegen einem Privatunternehmen übertragen – etwa im Rahmen von Betreibermodellen – unterliegt diese voll der 16-%-Steuerpflicht – obwohl identische Leistungen erbracht werden.

Diese steuerliche Ungleichbehandlung privatrechtlich und öffentlich-rechtlich organisierter Leistungsanbieter hinsichtlich der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar. Sie behindert den für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen notwendigen Strukturwandel in der deutschen Wasserwirtschaft.

Steigende Umweltstandards und die Sanierung des überalterten Kanalnetzes werden in den kommenden Jahren zu einem enormen Investitionsbedarf führen. Die Beteiligung privater Anbieter kann kommunalen Betrieben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Nur so kann nach Auffassung des BDE der hohe Qualitäts- und Ver-sorgungsstandard der deutschen Wasserwirtschaft nachhaltig gesichert werden.

Der BDE hat jetzt bei Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt (Rektor der Universität Mannheim) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das verfassungs- und europarechtliche Aspekte sowie die fiskalischen Auswirkungen einer steuerlichen Gleichstellung von hoheitlichen und privaten Anbietern untersucht. Arndt kommt dabei zu dem Ergebnis, dass durch eine steuerliche Gleichbehandlung Querverbunde von Wasserver- und -entsorgung möglich würden, man den „Wasserkreislauf“ also schließen könne. Das führe zu deutlichen Einsparmöglichkeiten, die sich reduzierend auf die Gebühren auswirken könnten. Zugleich eröffne eine Privatisierung dieses Sektors den Kommunen die Perspektive auf zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von jährlich zirka 3 Milliarden Euro.

Der BDE unterstreicht, dass die Wasserqualität durch entsprechende Hygiene-vorschriften und gesetzliche Regelungen geschützt werde, ganz gleich, wer für die Gewinnung, Aufbereitung und Lieferung zuständig sei. Durch eine Privatisie-rung ergäben sich keinerlei Abstriche. Allerdings ergäbe sich dann Wettbewerb „um“ den Wassermarkt, wovon in erster Linie die Bürger profitieren würden.

Als Wirtschaftsverband reklamiert der BDE für seine Mitgliedsunternehmen eine stärkere Teilhabe an diesem Markt, weil operative Tätigkeit von Kommunen auf Grund der vorhandenen marktwirtschaftlichen Angebote durch Private verzicht-bar werde. Ohnehin sei die Finanzkraft der Kommunen erschöpft, so dass zur Bewältigung der anstehenden Investitionsaufgaben auf privates Kapital und Know-how nicht verzichtet werden könne.

Außerdem, so der BDE, stellten sich mit der EU-Erweiterung der deutschen Wasserwirtschaft und ihrer Zulieferindustrie neue Herausforderungen. Diese Ab-satzmärkte könnten jedoch nur dann wirkungsvoll erschlossen werden, wenn auf dem heimischen Markt Referenzprojekte präsentiert werden könnten, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Anbieter – von Lieferanten und Betreibern – zu belegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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