Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

"Welttag des geistigen Eigentums / Unausgewogener Schutz gefährdet Innovationen in der Pflanzenzüchtung

(Bonn) - Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26.4.2015 betonen die Pflanzenzüchter die immense Bedeutung des Schutzes von Innovationen in der Pflanzenzüchtung. In Zeiten einer stetig steigenden Weltbevölkerung und knapper werdenden Ressourcen ist die Weltgemeinschaft auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von Pflanzensorten angewiesen. Allein in Deutschland werden jedes Jahr mehrere hundert Pflanzensorten neu zugelassen.

Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte kostet ein bis zwei Millionen Euro und dauert bis zu 15 Jahre. Der Schutz geistigen Eigentums ist für Pflanzenzüchter von zentraler Bedeutung, um durch Refinanzierung der Forschungs-und Entwicklungsleistungen Anreize für Innovationen zu schaffen. Hierfür existieren auf gesetzlicher Ebene Sorten- und Patentschutz. "Die klare Definition der Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz ist dabei unerlässlich - der Sortenschutz muss als primäres Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung gestärkt werden. Gleichzeitig muss klar gestellt werden, dass Patente ausschließlich für technische Erfindungen gelten dürfen", erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP).

Jüngste Entscheidung im Brokkoli-Fall untergräbt den Sortenschutz
Im März 2015 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes im sogenannten Brokkoli-Fall entschieden, dass Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung möglich sind. Der BDP sieht durch diesen Schritt Innovation in der Züchtung und Zugang zu genetischer Diversität gefährdet. Das Patentrecht wird durch die Entscheidung über den Bereich der technischen Erfindungen hinaus, für die es eigentlich vorgesehen ist, unangemessen ausgedehnt. Der Sortenschutz als das bisher primäre und an die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung angepasste Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung wird damit unterlaufen. Nach dem Sortenschutzrecht kann ein Züchter die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und dadurch wie bei einem "open source"-System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Durch diese sogenannte Züchtungsausnahme ist ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen genetischen Vielfalt möglich. Im Patentrecht ist ihm dies verboten: "Der ausgewogene Schutz geistigen Eigentums ist eines unserer Kernanliegen. Er ist für die Erhaltung der Vielfalt einer innovativen, leistungsstarken und vielfältigen Züchterlandschaft unerlässlich", sagt Schäfer.

"Wir erwarten von der Politik, dass sie sich für eine Korrektur dieser Fehlentscheidung hinsichtlich der Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung einsetzt und wie im deutschen Patentgesetz auch auf EU-Ebene Rechtssicherheit schafft und klarstellt, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließt", so Schäfer weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ulrike Amoruso-Eickhorn, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

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