Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

Welttag des geistigen Eigentums: Pflanzenzüchtung muss fair entlohnt und geistige Leistung angemessen honoriert werden

(Bonn) - Im Vorfeld des Welttages des geistigen Eigentums macht der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) auf die Bedeutung des Sortenschutzes aufmerksam. "Niemand kann und will auf Züchtungsfortschritt verzichten, er muss jedoch angemessen entlohnt werden", sagt Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. "Gerade in unserer Branche lassen sich Innovationen in Form von neuen Sorten leicht kopieren. Deshalb ist es so wichtig, dass das geistige Eigentum der Züchter angemessen geschützt wird."

Beim Sortenschutz handelt es sich um ein speziell auf den Bereich Pflanzenzüchtung zugeschnittenes Schutzrecht, das den Anbau geschützter Sorten und den Züchtervorbehalt regelt. Der Sortenschutz ist somit Garant dafür, dass die Züchter für die Entwicklung ihrer Sorten entlohnt werden. Auf diesem Weg soll ein Anreiz für weitere Entwicklungen geschaffen werden. Des Weiteren regelt er über den Züchtervorbehalt, die Möglichkeit auf dem Markt befindliche Sorten für die Weiterzüchtung allen Züchtern zur Verfügung zu stellen.

Pflanzenzüchtung spielt eine entscheidende Rolle bei der Lösung künftiger globaler Herausforderungen. Mit kontinuierlichem Züchtungsfortschritt wird die Grundlage für die herausragende Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Zierpflanzenbau geschaffen. Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, arbeiten Pflanzenzüchter mit Hochdruck an der Entwicklung verbesserter Sorten. Dabei kostet die Entwicklung einer neuen Sorte mehrere Millionen Euro. Auch der Zeitaufwand ist mit 10 bis 15 Jahren enorm.

Das gilt für alle Arten: die Züchtung von Getreide, Mais, Kartoffeln, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterpflanzen, Gemüse, Weinreben und Zierpflanzen ist anspruchsvoll und forschungsintensiv. Diese Forschungsleistungen werden über eine im Saatgutpreis enthaltene Lizenzgebühr entlohnt.

Nachbau

Bei den Kulturarten Getreide, Kartoffeln und Grobleguminosen darf der landwirtschaftliche Betrieb das Erntegut einer Sorte auf dem eigenen Betrieb gegen die Zahlung einer Nachbaugebühr erneut aussäen. Hier stehen die Pflanzenzüchter oftmals vor einem Problem: Die Erhebung dieser Nachbaugebühr geht nicht immer reibungslos vonstatten. Wird die Nachbaugebühr nicht entrichtet, bleibt der Züchter auf seinen Entwicklungskosten sitzen.

Als Folge davon zeichnet sich ein Konzentrationsprozess ab: Zuchtprogramme für betroffene Kulturarten werden zusammengelegt oder Unternehmen werden verkauft. Die betroffenen Züchterhäuser sehen sich nicht mehr in der Lage, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf dem gewohnt hohen Niveau zu halten, solange nicht in vollem Umfang Nachbaugebühren gezahlt werden. Am Ende sind die Landwirte die Leidtragenden dieser Entwicklung.

Gesetzliche Regelung muss verbessert werden

Es ist weiterhin ein wichtiges Anliegen, die politischen Rahmenbedingungen hierzulande so zu gestalten, dass die stark mittelständisch geprägte Pflanzenzüchtung auch weiterhin eine leistungsfähige und vielfältige Branche darstellt.

Die Politik bleibt eine gerechte Lösung zur Refinanzierung der Züchtungsarbeit beim Nachbau schuldig. Dabei ist eine praktikable Nachbauregelung ein zentraler Anker für Fortschritte in der Pflanzenzüchtung, damit Landwirte nachhaltig produzieren können.

Allein in Deutschland liegt der Produktionswert pflanzlicher Erzeugnisse - erwachsen aus stetig verbesserten Sorten unterschiedlichster Kulturen - bei 26,7 Mrd. Euro. Züchtung ist die nachhaltigste Methode, die landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktivität zum Wohle der Gesellschaft zu steigern. "Wer den Schutz geistigen Eigentums in der Züchtung verkennt, verkennt seine Bedeutung für die eigene Zukunft.", sagt Schäfer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Pressestelle Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

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