Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Welttag der Behinderten: Berechtigte Ansprüche müssen umgesetzt werden

(Berlin) - Der DStGB unterstützt die Gleichstellung behinderter Menschen. "Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen wurden in der Vergangenheit zu oft nicht genügend beachtet. Dies muss sich ändern", sagte das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 3.Dezember in Berlin.

Wenn bei kommunalen Baumaßnahmen der jüngeren Vergangenheit die Belange der Barrierefreiheit nicht beachtet wurden, dann handelt es sich oft um Ausnahmen. Richtig ist aber auch, dass viele Lösungen nicht den Idealvorstellungen der jeweils betroffenen behinderten Bürgern gerecht wurden. Die Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen erfordern unterschiedliche Maßnahmen. So können strukturierte Oberflächen blinden Menschen helfen, aber die Verkehrssicherheit von Radlern gefährden oder für Rollstuhlfahrer Hindernisse sein.

Allen Ansprüchen gerecht zu werden, überfordert die Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Der Bund muss sich über die Kostenfolgen seiner Gesetze im Klaren sein und entsprechende Finanzierungsregelungen vorsehen. "Es ist nicht sinnvoll, derzeit nicht finanzierbare Hoffnungen zu wecken," so Landsberg. Allein in der Stadt Münster würde die behindertengerechte Aus- und Umrüstung nur der Signalanlagen und Straßen 10 Mio. DM / 5,1 Mio. EUR kosten. Die Kosten für den Umbau von Haltestellen (Bordsteine, Lifte, optische und akustische Signale) oder die Neubeschaffung von Schienen- und Straßenfahrzeugen gehen bundesweit in den Milliardenbereich. Niemand dürfe Wirkungen auf die Schnelle erwarten. Die Nutzungsdauer von Fahrzeugen liegt teilweise über 20 Jahre. Wenn der Bund diese Zeit abkürzen will, dann muss er auch sagen woher das Geld kommen soll.

Neben der fragwürdigen Kostenlücke kritisiert der DStGB die Einführung des Verbandsklagerechts. Ein Verbandsklagerecht erhöht den bürokratischen Aufwand und verbessert die Rechtssicherheit für behinderte Menschen nicht. Die Interessenverbände sind schon jetzt in der Lage, die Interessen behinderter Menschen sachgerecht zu vertreten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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