Welche gesetzlichen Kassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung?
(Berlin) - Welche gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) - oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute die Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu entsprechenden Leistungen der Kostenträger veröffentlicht. Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr oder Termin in der Praxis und unterstützen damit Versicherte bei der wichtigen Zahn- und Mundhygiene. Ein Großteil der Krankenkassen gewährt einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patientinnen und Patienten in der Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen.
Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf sogenannten Selektivverträgen: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen der freien Zahnarztwahl bewertet die KZBV kritisch.
Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen zudem in Kürze als tabellarische Übersicht in Ausgabe 22 der "Zahnärztlichen Mitteilungen", die am 1. Dezember 2022 erscheint. An der Erhebung haben sich erneut zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Gefragt wurde etwa, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt.
Die PZR ist eine Intensivreinigung der Zähne mit dem Ziel, möglichst alle Beläge auf den Zahnoberflächen und insbesondere der Zahnzwischenräume zu entfernen. Zudem können Verfärbungen auf Zahnoberflächen beseitigt werden, die etwa durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die Behandlung wird mithilfe verschiedener Spezialinstrumenten und Geräten wie zum Beispiel Ultraschall durchgeführt. Mit einer fluoridhaltigen Paste werden anschließend die Zähne poliert sowie überstehende Kronen- sowie Füllungsränder geglättet. Zuletzt werden Gele oder Lacke mit Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Das härtet den Zahnschmelz. So kann Karies effektiv vorgebeugt und zugleich das Aussehen der Zähne verbessert werden. Die Bakterienreduktion ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung der Volkskrankheit Parodontitis, der chronischen Entzündung des Zahnhalteapparats.
Durch gewöhnliches Zähneputzen zuhause werden nicht alle Zahnflächen erreicht. Aber auch auf Flächen, die bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreicht werden, bilden sich bakterielle Beläge. Daher ist die PZR grundsätzlich für jede Patientin und jeden Patienten als Präventionsleistung empfehlenswert. Besonders profitieren Patienten mit Zahnersatz, festsitzenden Spangen oder mit Entzündungen des Zahnfleischs. Aber insbesondere auch ältere Menschen oder Patienten mit körperlichen Einschränkungen, deren manuelle Fertigkeiten bei der Mundhygiene eventuell eingeschränkt sind, haben von einer PZR Vorteile. Diese unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht. Für Patienten, bei denen eine Parodontitis bereits behandelt wurde, ist die regelmäßige professionelle Entfernung der Zahnbeläge eine wichtige Maßnahme, um den Behandlungserfolg zu sichern.
Frequenz, Kosten, Beratung
Wie oft eine PZR durchgeführt werden sollte, hängt vom individuellen Risiko der Patientin oder des Patienten ab. Gibt es bereits Entzündungen am Zahnfleisch? Tritt häufiger Karies auf? Wie massiv sind Zahnbeläge? Meist reicht eine PZR zweimal pro Jahr aus. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, empfiehlt die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt im konkreten Fall.
Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind Pflichtprogramm bei einer PZR. Alles was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Karies und Parodontitis.
Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten einer PZR hängen vor allem vom Aufwand und der Zahl der Zähne ab, die gereinigt werden müssen. In der Regel dauert die Behandlung etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und länger.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Kai Fortelka, Pressesprecher
Behrenstr. 42, 10117 Berlin
Telefon: (030) 280179-0, Fax: (030) 280179-20
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