Pressemitteilung | Haus & Grund Hessen - Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

Weitervermietung an Touristen nicht ohne Erlaubnis / Haus & Grund Hessen warnt: Vermieter kann fristlos kündigen

(Frankfurt am Main/Wiesbaden) - Wer unterwegs ist, bucht seine Unterkunft immer häufiger privat über Online-Portale - ob für den kurzen Verwandtenbesuch oder den Urlaub in einer fremden Stadt. Aber Vorsicht: Mieter, die den Trend nutzen möchten und ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die fristlose Kündigung. Darauf macht Haus & Grund Hessen aufmerksam.

"Ich bin ständig auf Reisen - deswegen vermiete ich meine Wohnung gerne an nette und saubere Leute weiter." Solche oder ähnliche Eintragungen in einem Online-Portal wirken vertrauenserweckend und zeichnen das Bild von einer Wohnung in ansprechendem Zustand. Sie lassen aber auch Hausbesitzer aus allen Wolken fallen - wenn sie entdecken, welchem Nebenerwerb ihre Mieter mit ihrem eigenen Besitz nachgehen.

Gerade in den Sommermonaten häufen sich die Fälle. "Wir stellen zunehmend in unserer Beratung fest, dass Hausbesitzer damit konfrontiert werden, dass ihre Mieter ihrerseits untervermieten", berichtet Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, und warnt: "Untervermietung ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters kann Grund für eine fristlose Kündigung sein."

Langfristiges Mietverhältnis bevorzugt

Eigentümer sehen bereits die Direktvermietung an Feriengäste kritisch, wie Ehrhardt weiß. "Die weit überwiegende Anzahl der privaten Vermieter hat keinerlei Interesse daran, ihre Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Für die meisten Eigentümer ist ein langfristiges und verlässliches Mietverhältnis von Interesse, nicht kurzfristige Verträge mit ständig wechselnden Mietparteien." Wer also seine Wohnung untervermieten möchte, muss vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen, es sei denn, sie wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben. Ehrhardt abschließend: "Ein Recht auf diese Erlaubnis besteht nur unter speziellen Voraussetzungen - und dazu gehört die gewerbsmäßige Vermietung an wechselnde Bewohner definitiv nicht."

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Hessen Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Pressestelle Grüneburgweg 64, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 729458, Fax: (069) 172635

NEWS TEILEN: