Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Weiterhin Lücken bei 0190er-Nummern / vzbv: Kompromiss mit Nachbesserungsbedarf

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht weiterhin Lücken bei dem am Donnerstag in Kraft getretenen Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er und 0900er-Nummern. „Zwar entzieht das Gesetz zahlreichen unseriösen Anbietern die Geschäftsgrundlage“, so Patrick von Braunmühl, Stellvertretender Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ein Durchbruch zu einem umfassenden Schutz von Telefonkunden und Internetnutzern sei aber noch nicht erreicht. Durch die Nichtberücksichtigung anderer Mehrwertdienstenummern (etwa 0137er oder 118er Nummerngassen) und die einjährige Schonfrist für die Mobilfunkbranche bestehe die Gefahr, dass Anbieter nun auf im Gesetz nicht geregelte Nummernbereiche und den Mobilfunk ausweichen. Diese Lücken müssten spätestens im Rahmen der Gesamtnovelle des Telekommunikationsgesetzes geschlossen werden.

Wiederholt hatte der vzbv auf die enorme Schädigung der Verbraucher durch den Missbrauch von 0190er- und ähnlichen Nummern hingewiesen und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Positiv bewertet der vzbv, dass mit dem Gesetz dem Missbrauch durch so genannte Dialer ein erster Riegel vorgeschoben wird. So müssen Dialer künftig bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert werden und erhalten bestimmte Mindestauflagen. Bei nicht registrierten Dialern entfällt der Entgeltanspruch des Anbieters gegenüber dem Nutzer. „Nun kommt es darauf an, dass sich Netzbetreiber und Anbieter von Mehrwertdiensten auf die neue Gesetzesklage einstellen und Gesetzesverstöße durch die RegTP umgehend geahndet werden“, so von Braunmühl. Die Maßnahmen der Nummernsperre oder des Nummernlizenzentzugs dürften keine bloße Ankündigung bleiben.

Nutzer von Mehrwertdiensten können ihrerseits bei der RegTP Auskunft Namen und ladungsfähige Anschrift desjenigen erfragen, der eine Dienstleistung per 0190er-Nummer anbietet. Die entsprechenden Daten von 0900er-Diensteanbietern sind ab sofort auf der Webseite der Regulierungsbehörde verfügbar. Weitere zentrale Eckpunkte des Gesetzes sind:

- die Verpflichtung der Diensteanbieter zur kostenlosen Preisangabe gegenüber den Verbrauchern sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung solcher Nummern,
- die Begrenzung der Entgelte für eine zeitabhängige Mehrwertdiensteverbindung auf 2 Euro/ Minute bzw. 30 € pro Einwahl („Blocktarife“),
- die Zwangstrennung einer Mehrwertdiensteverbindung nach einer Stunde
- der Fortfall des Entgeltanspruchs eines Anbieters, der seinen Preisinformations-pflichten nicht nachgekommen ist,
- die Registrierung von Dialern bei der Regulierungsbehörde und
- die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten der Behörde gegenüber den Inhabern von Mehrwertdienstenummern bis hin zum Nummernentzug bei Verstößen gegen die Auflagen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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