Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Weiteres deutsches Gericht bestätigt EuGH-Urteil für Klinikärzte: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

(Köln) - Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg „Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit“ vom 13. Februar erklärt der 1. Vorsitzende des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Dr. Frank Ulrich Montgomery:

Wie viele juristische Ohrfeigen muss die Bundesregierung noch einstecken, bis sie aus ihrer Bewegungsstarre erwacht und die illegal hohen Arbeitszeiten in Krankenhäusern endlich beendet? Erneut folgen deutsche Juristen einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2000, die den Bereitschaftsdienst im Gegensatz zum deutschen Recht als Arbeitszeit wertet. Das Hamburger Urteil ist enorm wichtig und wird den Druck auf Politik und Arbeitgeber steigern, da es der erste Beschluss in zweiter Instanz zu ärztlichen Bereitschaftsdiensten ist.

Egal wohin die zuständigen Bundesminister Ulla Schmidt und Walter Riester flüchten, dem grundsätzlichen EuGH-Urteil können sie nicht entrinnen. Das Arbeitszeitgesetz muss der europäischen Vorgabe angeglichen, 15.000 zusätzliche Ärzte eingestellt und das Klinikbudget um 1 Mrd. € erhöht werden. Sollte die Bundesregierung weiterhin das Krankenhaus als rechtsfreien Raum ansehen, werden wir unseren angedrohten „Computer-Streik im März starten und die nichtärztlichen Verwaltungsarbeiten einstellen.

Dies ist auch eine Warnung an die Arbeitgeber, die sich in den laufenden Tarifverhandlungen stur einer Verbesserung der Arbeitszeiten in Kliniken verweigern. Ich setze bei ihnen und den betreffenden Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit nun Einsicht und Vernunft voraus, damit die Ausbeutung ärztlicher Arbeitskraft und die damit einhergehende Patientengefährdung durch Übermüdung beendet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6 50668 Köln Telefon: 0221/9731680 Telefax: 0221/9731678

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