Weiterer Handlungsbedarf nach der Föderalismusreform / Deutscher Städtetag: Die Städte brauchen künftig gesicherte Anhörungsrechte in der Gesetzgebung
(Köln) - Der Deutsche Städtetag hat anlässlich der abschließenden Beratungen über die Föderalismusreform im Bundesrat die Reform als wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Handlungsfähigkeit des Staates begrüßt, den die Städte unterstützen. Gleichzeitig äußerte der kommunale Spitzenverband sein Bedauern darüber, dass im Zuge der Föderalismusreform keine verbindlichen Anhörungsrechte der Kommunen bei Bundesgesetzen im Grundgesetz verankert worden sind. Wenn die verfassungsrechtliche Stellung der Kommunen schon nicht gestärkt worden ist, so brauchen wir in Zukunft zumindest eine einfach-gesetzliche Regelung, die uns umfassendere Anhörungsrechte als bisher gewährt, betonte heute der Präsident des Deutschen Städtetages, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude: Es bleibt also Handlungsbedarf auch nach der Reform.
Ude nannte eine Reform des Föderalismus und eine klarere Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern absolut überfällig, weil viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr nachvollziehen könnten, welche staatliche Ebene wofür verantwortlich ist. Die Neuordnung der Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sei eine wichtige Voraussetzung dafür, die Reformfähigkeit unseres Landes zu stärken und die wachsenden Zukunftsaufgaben effektiver zu bewältigen.
Aus Sicht der Städte sei mit der Föderalismusreform jedoch eine große Chance vertan worden, die verfassungsmäßige Stellung der Kommunen zu verbessern und durch die Verankerung von verbindlichen Anhörungsrechten der Kommunen im Grundgesetz eine praxisnähere Gesetzgebung zu ermöglichen. Die Städte und Gemeinden haben immer wieder die Forderung nach verbindlichen Anhörungsrechten der Kommunen erhoben, sind damit aber sowohl beim Bund als auch bei den meisten Ländern auf taube Ohren gestoßen, so Ude.
Zahlreiche Gesetzesprojekte der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die Kommunen mit ihrem Sachverstand und der Erfahrung aus der Verwaltungspraxis einen wichtigen Beitrag für eine bessere Gesetzgebung leisten könnten. Als ausführende Behörden verfügten die Städte und Gemeinden über zuverlässige und belastbare Daten aus dem Verwaltungsvollzug. Darüber hinaus könnten mit Hilfe der Kommunen die Kostenfolgen geplanter Gesetze am sichersten ermittelt werden.
Skeptisch zeigte sich der Deutsche Städtetag im Hinblick darauf, welche Folgen die Abschaffung des so genannten Bundesdurchgriffs für die Kommunen haben wird. Es ist zwar gut, dass der Bund künftig nicht mehr das Recht hat, durch neue Bundesgesetze kostenträchtige Aufgaben auf die Städte und Gemeinden zu übertragen, erklärte der Städtetagspräsident. Aber es sei weiter möglich, dass es im Rahmen von bereits bestehenden Gesetzen zu neuen Belastungen kommt etwa bei der Sozialhilfe, bei Hartz IV oder der Grundsicherung. Die jetzt gefundene Lösung verschafft den Kommunen keinen sicheren Schutz vor Mehrbelastungen im Rahmen der bereits bestehenden Leistungsgesetze, die einen Großteil der Belastungen der kommunalen Haushalte ausmachen, sagte Ude.
Der Deutsche Städtetag hatte wiederholt gefordert, den Bundesdurchgriff nicht vollständig abzuschaffen, sondern ihn auf besondere Fälle zu beschränken, in denen er für den effizienten Vollzug eines Bundesgesetzes unbedingt erforderlich ist. Gleichzeitig hätte der Bundesdurchgriff in solchen Fällen mit einer grundsätzlichen Finanzierungsregelung, dem so genannten Konnexitätsprinzip, verknüpft werden müssen.
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