Weitere Verschärfung der EU-Antidiskriminierung belastet Handwerk und Mittelstand
(Brüssel) Am Mittwoch (2. Juli 2008) wird die Europäische Kommission Vorschläge zur Ausweitung der Europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung unterbreiten. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärt dazu:
"Die weitere Ausdehnung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften belastet Handwerk und Mittelstand. Schon der geltende Rechtsrahmen für den Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung und ethnische Herkunft führt zu mehr Bürokratie und Kosten für die Betriebe. So mussten die deutschen Unternehmen im ersten Jahr seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Oktober 2006 über 1,73 Milliarden Euro dafür aufwenden, ihre Mitarbeiter vorschriftsmäßig zu schulen und ihre Personalpolitik AGG-konform zu betreiben. Es ist von der Europäischen Kommission in hohem Maße unverantwortlich, diesen falschen Weg unbeirrt weiter zu gehen und die Ausgabenspirale für die Betriebe weiter nach oben zu schrauben.
Durch die Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften auf die Bereiche Alter, Behinderung und sexuelle Ausrichtung entsteht ein neues Geflecht an Vorschriften, das auf den betrieblichen Alltag durchschlagen wird. Möglicherweise bis hin zur Auftragslage, denn Banken und Versicherungen werden ihre Konditionen verschärfen, um die gestiegenen Risiken und damit verbundenen Kosten wieder aufzufangen. Die Rechnung werden am Ende die Verbraucher und eben auch das Handwerk und der Mittelstand zu begleichen haben.
Es sei daran erinnert, dass die EU-Kommission schon 2004 festgestellt hat: Die EU verfügt über den weltweit am weitesten fortgeschrittenen Rechtsrahmen im Bereich der Antidiskriminierung. Worin soll dann nur vier Jahre später ein weiterer Regelungsbedarf bestehen? Anstatt alle Lebensbereiche zu bürokratisieren, sollten zunächst die Ausgänge der derzeit in elf Mitgliedstaaten laufenden Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der ersten EU-Antidiskriminierungsrichtlinie abgewartet werden, bevor neue und unnötige Vorschriften in Angriff genommen werden.
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