Weitere Forderungen der Unikliniken nicht nachvollziehbar / Länder müssen Verantwortung für bauliche Maßnahmen und Lehre tragen
(Berlin) - Forderungen von Universitätskliniken, noch weitere Systemzuschläge von den Krankenkassen zu erhalten, weist die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Ulrike Elsner, deutlich zurück. "Die Krankenhäuser sollen in 2013 und 2014 ohnehin mehr Geld in Höhe von rund 900 Millionen Euro bekommen. Davon profitieren auch die Unikliniken." Es gebe zudem keinen Grund, Sonderregelungen für Unikliniken vorzusehen, da die Fallpauschalen (DRGs) die Kosten für schwerstkranke Fälle hinreichend abbilden würden. Die DRGs seien in den letzten Jahren erheblich ausdifferenziert worden. Im Kalkulationsverfahren seien die Universitätskliniken im Übrigen überproportional vertreten. Damit werden gerade deren Kosten gut im DRG-System abgebildet. Zu behaupten, schwerstkranke Fälle könnten aus finanziellen Gründen nicht ausreichend behandelt werden, sei nicht vertretbar.
Wichtig sei es, jetzt notwendige Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft vorzunehmen, anstatt Gelder der Beitragszahler undifferenziert an alle Krankenhäuser zu verteilen. Dazu gehöre auch, den Versorgungsauftrag der jeweiligen Krankenhäuser zu überprüfen. Unikliniken hätten vor allem den Auftrag, schwerstkranke Patienten zu behandeln und hochspezialisierte Behandlungen durchzuführen. Elsner forderte die Länder noch einmal eindringlich auf, endlich ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung nachzukommen. Für bauliche Maßnahmen und Ausbildung der Mediziner seien die Länder zuständig. "Es kann nicht angehen, dass die Krankenhäuser das Geld der Beitragszahler, das für die Versorgung der Patienten gedacht ist, in bauliche Maßnahmen stecken müssten."
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Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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