Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Weihnachtsgeld für Ex-Minister: Gipfel der Überversorgung!

(Berlin) - Für ehemalige Minister und Staatssekretäre ist heute schon Weihnachten. Zu den alles andere als bescheidenden Übergangsgeldern und Pensionen erhalten sie noch eine so genannte Sonderzuwendung in Höhe von 89,79 Prozent ihrer Bezüge. Für den Bund der Steuerzahler ist damit der Gipfel der Überversorgung erreicht. Sein Präsident Karl Heinz Däke fordert: "Das Weihnachtsgeld für Ex-Minister muss ersatzlos gestrichen werden."

Auslöser für die schöne Bescherung ist eine Vorschrift, die sich gut versteckt in dem eigentlich nur für Beamte geltenden so genannten Sonderzuwendungsgesetz findet. Demnach gibt es ein Weihnachtsgeld "auch für die Empfänger von Amtsbezügen des Bundes und für die Empfänger laufender Versorgungsbezüge aus diesem Personenkreis". Die ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung, die derzeit in den Genuss von Übergangsgeld kommen, dürfte die Regelung erfreuen, dass nach diesem Gesetz auch das Übergangsgeld als Versorgungsbezug gilt. Deshalb erhalten sie neben ihren monatlichen Übergangsgeldern im Dezember noch 10.820 Mark extra als Sonderzuwendung. Ex-Minister Klimmt, der zurzeit noch sein volles Amtsgehalt von 24.100 Mark als Übergangsgeld bezieht, kommt sogar auf 21.640 Mark Weihnachtsgeld.

Die Regelungen über das Weihnachtsgeld der Minister sind nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler im Beamtenrecht völlig deplaziert. Dies hat nämlich zur Folge, dass die im Bundesminister- und Abgeordnetengesetz bestehenden Anrechnungsvorschriften unterlaufen werden. So erhalten die Bezieher von Übergangsgeld, die Einkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit haben, im Dezember noch ein Weihnachtsgeld, obwohl gesetzlich vorschrieben ist, dass private Erwerbseinkünfte ab dem zweiten Monat voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Der zum Jahresende ausscheidende Staatsminister Naumann, dem ab Februar 2001 wegen seiner neuen Bezüge als Zeit-Herausgeber kein Übergangsgeld mehr gezahlt wird, darf sich deshalb im Dezember 2001 noch über ein Weihnachtsgeld von immerhin 8.312 Mark freuen.

Ebenso paradox ist der Fall des entlassenen Parlamentarischen Staatssekretärs Scheffler. Als erstes Opfer der unlängst beschlossenen verschärften Verrechnung von Übergangsgeld und Bundestagsdiäten bekommt er neben seinen Abgeordnetenbezügen nur noch einmalig Übergangsgeld von 18.515 Mark. Da die Neuregelung aber nicht für Sonderzuwendungen gilt, erhöht sich der Betrag um das Weihnachtsgeld von 16.624 Mark. Von dieser Anrechnungslücke profitiert auch der vermutlich bestversorgte Politrentner Deutschlands. Ex-Kanzler Kohl kassiert im Dezember eine Abgeordnetenentschädigung von 12.875 Mark, seine monatliche Pension von 17.688 Mark plus 21.663 Mark als ungekürztes Weihnachtsgeld.

Solche Auswüchse zeigen nach Ansicht von Däke, dass die Problematik der Politikerversorgung höchst unzureichend gelöst ist. Er fordert die Bundesregierung auf, ihre Bezahlung und Versorgung endlich von Beamtenrecht abzukoppeln und die Übergangsgelder auf maximal ein Jahr zu begrenzen. Zudem müsse ein Systemwechsel von der staatlichen zu einer privaten, aus eigenen Beiträgen der Minister finanzierten Altersversorgung vollzogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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