Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Wegfall der Grundsteuer in der Landwirtschaft sinnvoll

(Mainz) - In einem Schreiben an Staatsminister Gernot Mittler Anfang November hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, MdB um Unterstützung bei der Diskussion um die komplette Umgestaltung der Bewertungsverfahren für die Grundsteuer gebeten.

„Die Umgestaltung der Bewertungsverfahren für die Grundsteuer greift fundamental in die bisherige Einheitsbewertung im landwirtschaftlichen Bereich ein.

Da mit diesem Entwurf die Belange der Landwirtschaft extrem vernachlässigt werden und Mehrbelastungen nachziehen wird, lehnt der Berufsstand die Umgestaltung strikt ab“, erklärt Norbert Schindler in dem Schreiben.

Insbesondere kritisiere er die Umstellung auf eine Flächenbewertung und die damit einhergehende Nutzerbesteuerung für die Grundsteuer A und die Verschiebung der Wohn- und Wirtschaftsgebäude in den Anwendungsbereich der Grundsteuer B, die die Belastung nachteilig verschiebe. Für typische Ackerbaubetriebe im Verbandsgebiet stelle die Umstellung eine Mehrbelastung von rund 6.000 Mark p. a., für typische Weinbaubetriebe von etwa 1.500 Mark p. a. dar. Deshalb solle an den bisherigen Eckpunkten des Bewertungsverfahrens für Zwecke der Grundsteuer festgehalten werden.

Gerade die Bewertungseinheit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die aus Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie den land- und forstwirtschaftlichen Flächen besteht, habe sich mehr als bewährt, so Schindler.

Der Anteil der Grundsteuer A am Gesamtsteueraufkommen liege bei 6,4 Prozent. Die Verwaltungsaufwendungen zur Erhebung der Grundsteuer seien erheblich, weil ein dreistufiges Verfahren angewendet werde. Da die Landwirtschaft im Rahmen des seit 1999 eingeführten Steuerentlastungsgesetzes durch den Wegfall landwirtschaftsspezifischer Vorschriften steuerlich stärker belastet sei, ist aus Schindlers‘ Sicht der Wegfall der Grundsteuer auf landwirtschaftliche Nutzungseinheiten gemäß des bayerischen Vorschlages mehr als sinnvoll.

Mindestens aber bestehe die Notwendigkeit, dass die Grundsteuer wie bei den Gewerbeunternehmen im Rahmen der Neuregelung des Unternehmersteuergesetzes auf die Einkommenssteuer angerechnet werden könne.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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