Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Wegfall der Betriebskostenumlage für TV und Breitband ab Juli benachteiligt Bezieher von Sozialleistungen

(Berlin) - In zwei Monaten läuft zum 1. Juli 2024 mit dem im Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit aus, dass Mieterinnen und Mieter die Kosten für ihren Breitbandanschluss inklusive TV-Entgelten über die Betriebskostenumlage im Rahmen ihres Mietverhältnisses entrichten. Damit entfällt auch die Möglichkeit für Empfänger von Sozialleistungen, diese Kosten über die "Kosten der Unterkunft (KdU)" finanziert zu bekommen.

"Das wird insbesondere für Bürgergeldempfänger zu höheren Belastungen führen. Als sozial orientierte Wohnungswirtschaft haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren massiv kritisiert, dass die Abschaffung der Umlagefähigkeit für Transferleistungsempfänger eine besondere Härte darstellt. Hier muss dringend eine sozial verträgliche Lösung gefunden werden", sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Unter der Annahme, dass von rund vier Millionen Bürgergeldempfängern mindestens die Hälfte derzeit die Kosten für den Breitbandanschluss über die Kosten der Unterkunft erstattet bekommt, werden spätestens zum 1. Juli 2024 mindestens rund zwei Millionen Bürgergeldempfänger von einer monatlichen Kürzung des Bürgergelds in einer Größenordnung zwischen monatlich rund 5 bis 15 Euro betroffen sein. Die individuelle Buchung eines gleichwertigen TV-Produkts schlägt mit mindestens rund 10 Euro monatlich zu Buche, wobei häufig auch deutlich höhere Produktpreise gefordert werden.

Um faktisch drohende Bürgergeldkürzungen zu vermeiden, sollte die Regierung umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kosten auch künftig übernommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Andreas Schichel, Leiter Pressestelle Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(mw)

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