Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Wegfall der 5-jährigen Frist im Rahmen der Junglandwirteförderung

(Mainz) - Die im Rahmen der Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum ursprünglich vorgesehene Einschränkung, die Junglandwirteförderung nur Betriebsleitern zu bewilligen, die innerhalb von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung einen Förderantrag stellen, entfällt.

„Wir begrüßen es sehr, dass der rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauminister Hans-Artur Bauckhage sich für die Belange der jungen Landwirte und Winzer bei der Europäischen Union eingesetzt hat“, so Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd.

Durch die Vorgabe, die Junglandwirteförderung nur noch innerhalb von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung zu gewähren, wären viele Antragsteller, die erst nach und nach den elterlichen Betrieb übernehmen, benachteiligt worden. Deshalb wertete Präsident Schindler positiv, dass nun wieder alle Landwirte bis zum 40. Lebensjahr, welche die Kriterien für eine Niederlassungsprämie erfüllen, einen Auftrag auf Junglandwirteförderung stellen können.

„Damit konnte eine für viele junge Landwirte unerträgliche Wettbewerbsverzerrung verhindert werden“, so Schindler.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62680 Telefax: 06131/626850

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