Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Weck: Bundesregierung darf bei Reform der Mitbestimmung nicht nachgeben, sondern muss noch was drauflegen!

(Hagen) – „Es ist dringend geboten, dass das Betriebsverfassungsgesetz endlich reformiert wird. Die Argumente der Arbeitgeber, der Standort Deutschland sei damit gefährdet, sind von vorgestern. Die Herren Hundt, Henkel und Stihl sowie ihre Nachfolger Rogowski und Braun wollen einen Zug besteigen, der uns mit leuchtenden Augen in die Vergangenheit bringen soll.“ Das hat Werner Weck, Mitglied des Geschäftsführenden Hauptvorstandes der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am 1. März auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Hagen erklärt.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, dem unsachlichen und undemokratischen Ansinnen der Arbeitgeber nicht nachzugeben. Im Gegenteil: In einigen Punkten ist der Gesetzentwurf völlig unzureichend“, erklärte Weck. So werde sich die Gewerkschaft NGG im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass das vereinfachte Wahlverfahren auch in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten eingeführt werde.

Nicht konsequent sei es, dass der Betriebsrat bei der beruflichen Qualifizierung kein gesetzlich verankertes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht habe. Weck forderte darüber hinaus, dass Teilfreistellungen von Betriebsräten auch in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten möglich werden. „Nicht nachvollziehbar sind Kosten im dreistelligen Millionen-Mark-Bereich, die die Arbeitgeber mit der Reform der Mitbestimmung jetzt präsentieren. In den Branchen der NGG werden höchstens 322 zusätzliche Freistellungen möglich“, sagte Weck.

Im Gegenzug reduzierten sich die Kosten durch das vereinfachte Wahlverfahren. „Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist kein Selbstzweck für die Arbeitgeber, um ihnen die Profite zu sichern. Moderne Betriebe brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Die sind aber nur zu bekommen, wenn sie an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Deshalb brauchen wir die Reform.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/380130 Telefax: 040/3892637

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