Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Wechsel bei der Rentenbesteuerung darf nicht zu Steuererhöhungen führen

(Berlin) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002, Renten ab dem 1.1.2005 nachgelagert zu besteuern, erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer:

"Im Grundsatz begrüßen wir das Karlsruher Urteil. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung ist nicht nur steuersystematisch angezeigt, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Entlastung des Faktors Arbeit infolge einer weitgehenden steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen kann sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken. Das dann höhere verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer sollten die Tarifpartner – auch im öffentlichen Dienst – bei künftigen Lohnrunden berücksichtigen.

Eine solche Entscheidung darf jedoch keinesfalls zu Steuererhöhungen führen. Ein für Wachstum und Beschäftigung schädliches Signal wäre ein Drehen an der Mehrwertsteuerschraube. Dies würde nur zu noch mehr Schattenwirtschaft und damit Einnahmeausfällen der öffentlichen Kassen führen. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, dass der Fiskus künftig deutlich höhere Einnahmen aus der Rentenbesteuerung erzielen wird. Zusätzliche Steuererhöhungen an anderer Stelle wären schlicht eine dauerhafte Doppelbesteuerung. Die ab dem 1.1.2005 notwendige Zwischenfinanzierung bis zur Vereinnahmung der höheren Rentensteuern darf daher nur über Einschnitte bei den konsumtiven Ausgaben erfolgen. Auch die erst zum Jahreswechsel in Kraft getretene Rentenreform sollte angesichts des Urteils bald neu geschnürt und vor allem die kapitalgedeckte Säule der Altersicherung weiter gestärkt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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