WBO begrüßt Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Sachen "Winterreifen" / Omnibusunternehmer zufrieden mit der Entscheidung des Bundesrates, die Winterreifenpflicht für Omnibusse nur für die Antriebsachsen vorzusehen
(Böblingen) - Nach der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die diese Woche in Kraft tritt, sind bei winterlichen Verhältnissen künftig sog. M+S-Reifen Pflicht. Bei Omnibussen (mit mehr als 8 Sitzen) genügt es, wenn solche Reifen auf den Rädern der Antriebsachsen angebracht sind.
Diese Formulierung der Neufassung der StVO geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück und führt nun eine seit langem bewährte Praxis in der Busbranche fort. Sie war zuletzt auch durch ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Calw vom September dieses Jahres bestätigt worden, in welchem ein Busunternehmer freigesprochen wurde, der auf einem Bus auf den Antriebsrädern Reifen mit dem Aufdruck "Snow" aufgezogen hatte, auf den Rädern der Lenkachse wintertaugliche Reifen ohne entsprechenden Kennzeichnung. Die Polizei hatte dies beanstandet und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Der Fall hatte damals erhebliches öffentliches Interesse nach sich gezogen. Außerdem wurde das Unternehmen mit einem Bußgeld belegt, das aber vor Gericht keinen Bestand hatte.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) begrüßt die Klarstellung in der StVO: "Eine gute Entscheidung des Bundesrates, die die realen Gegebenheiten auf der Straße und im Fahralltag widerspiegelt. Sicherheit steht für unsere Busunternehmer, speziell im Winter, an oberster Stelle. Die positiven Erfahrungen mit dieser Form der Bereifung wurden nun in der StVO berücksichtigt", so WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber: "Wir hoffen, dass nunmehr solche Bußgeldverfahren der Vergangenheit angehören".
Seit langem ist unter Busunternehmern aus Erfahrung bekannt, dass die Reifen der nicht angetriebenen Lenkachse aufgrund von Konstruktion und den Gewichtsverhältnisse bei Omnibussen ganz anderen physikalischen Belastungen ausgesetzt sind als die Reifen der Antriebsachse. Sie werden deshalb mit den üblichen Ganzjahresreifen gefahren. Per Verordnung wird dieser Erfahrungswert - bestätigt durch ein Gutachten der DEKRA vom 15. März 2010 - nun eindeutig gesetzlich geregelt.
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