Pressemitteilung | k.A.

Wasserwirtschaft in Bewegung / EU soll Umsetzungsdefizite des europäischen Rechts beseitigen und kein neues Recht schaffen

(Berlin) – Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) sieht keine Notwendigkeit, die unterschiedlichen Organisationsformen und Ausprägungen der Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen und damit letztlich auch der Kommunen in den EU-Mitgliedstaaten durch Brüssel neu zu regeln. „Es gibt nur wenige Wassermärkte in Europa, die sich strukturell derart dynamisch entwickeln wie der deutsche. Diese Entwicklung soll weiter aus sich heraus – ohne fremde Vorgaben und Regulierungen – vonstatten gehen können“, betonte Peter Rebohle, Vizepräsident des BGW auf der 3. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung „Modernisierung der Wasserwirtschaft“ in Berlin.

Die europaweit zunehmende Zahl von Kooperationen von öffentlichen Unternehmen miteinander oder zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft sei ein deutlicher Beleg dafür, dass die Branche grundsätzlich in Bewegung sei und sich verändere. „Brüssel täte gut daran, zunächst dafür zu sorgen, dass die Vollzugsdefizite der geltenden EU-Richtlinien beim Wasser endlich beseitigt werden, anstatt neues Recht zu setzen. Nur wenn die bestehenden Regelungen von allen Mitgliedstaaten gleich stringent umgesetzt werden, kann in ganz Europa von einer Gleichheit der Lebensqualität beim Wasser ausgegangen werden“, so Rebohle weiter.

So mache es beispielsweise wenig Sinn, ein neues Ausschreibungsrecht für die europäischen Wasserver- und Abwasserentsorger zu fordern, ohne dass die bestehenden Regelungen zur Ausschreibung in allen Mitgliedstaaten wirklich erprobt und durchgesetzt seien. Denn anders als in Deutschland würden in einigen EU-Mitgliedstaaten Informationen über Angebote immer noch nicht zugänglich gemacht. „Das ist ein Umstand, der für real existierende Wettbewerbsverzerrungen der Wasserwirtschaften in Europa verantwortlich ist. Dies zu beseitigen ist Aufgabe der Europäischen Kommission“, monierte Rebohle. In Deutschland aber würde eine generelle Ausschreibungspflicht, wie sie jetzt von der Kommission diskutiert wird, gravierend in heute dynamische Strukturen eingreifen. Die Vorschläge des Grünbuchs PPP in Sachen Ausschreibungspflicht würden schwerwiegende eigentumsrechtliche Fragen aufwerfen. In der Konsequenz verlören die ursprünglichen Versorger nicht nur die Versorgungsaufgabe, sondern schlichtweg auch ihr Netzeigentum. „Über eine generelle Ausschreibungspflicht würden wir uns damit mitten in einer erneuten Liberalisierungsdebatte finden – und die will heute keiner mehr wirklich führen“, so Rebohle weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/28041-0, Telefax: 030/28041-520

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