Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Wasserversorgung muss kommunale Aufgabe bleiben

(Berlin) - „Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung haben sich bewährt und dürfen nicht leichtfertig infrage gestellt werden“, sagte gestern der Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Städte und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Heinz Kälberer in Blaubach als Reaktion auf ein vom Bundeswirtschaftsministerium eingeholtes Gutachten zur Liberalisierung der Wasserversorgung. Es gibt heute in Deutschland im Bereich der Wasserversorgung mehr als 6.600 überwiegend kommunale Unternehmen, die Trinkwasser in einwandfreier Lebensmittelqualität produzieren. Auch im internationalen Vergleich ist die Trinkwasserqualität in Deutschland besonders hoch. Das Leitungswasser kann zu jeder Zeit, an jedem Ort bedenkenlos getrunken werden: Eines der bestkontrollierten Lebensmittel in Deutschland gibt es im Schnitt für 0,2 bis 0,4 Pf. je Liter frei Haus. Das Versorgungsnetz ist flächendeckend und in gutem Zustand. Diese Strukturen sind also erfolgreich und sichern zusätzlich qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort.

Das Gutachten fordert demgegenüber einen Verzicht der Kommunen auf das Selbstverwaltungsrecht in der Wasserversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Es soll ein Wettbewerb „Um den Markt“ (d. h. um einzelne Versorgungsgebiete) als auch einen Wettbewerb „Im Markt“ (d. h. um einzelne Verbraucher) geben. Die Gutachter gehen davon aus, dass durch einen verstärkten Wettbewerb die Wasserpreise für die Verbraucher gesenkt würden und die deutsche Wasserwirtschaft insgesamt auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger werden würde. Dem setzte Kälberer entgegen, dass diese Ziele durch eine Marktöffnung nicht zwingend zu erreichen seien. "Das Beispiel England zeigt, dass mehr Wettbewerb beim Lebensmittel Wasser zu hohen Preisen bei niedriger Qualität und schlechtem Zustand der technischen Einrichtungen durch Minimalinvestitionen und damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher geführt hat", sagte Kälberer. "Im freien Wettbewerb wird eine Durchleitung und damit eine Chlorung des Wassers unverzichtbar sein. Darüber hinaus besteht die Gefahr einer Benachteiligung der ländlichen Räume. Wenn große Anbieter sich in erster Linie auf die Ballungsräume konzentrieren (Rosinenpickerei), um dort wegen des dichten Leitungsnetzes große Gewinne zu erzielen, wird man in den Städten und Gemeinden auf dem Land dann wesentlich höhere Preise für Wasser zu zahlen haben." Außerdem sei die wünschenswerte Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft durch verstärkte Kooperationen mit öffentlichen und mit privaten Anbietern zu erreichen. Eine Zerschlagung der kommunalen Strukturen sei daher unbedingt abzulehnen.

Kälberer wies darauf hin, dass selbst das Umweltbundesamt in seinem Gutachten zur Liberalisierung in der deutschen Wasserwirtschaft im November 2000 dargelegt habe, dass "die Ausführung der Wasserversorgung in geschützten Gebietsmonopolen und unter Kontrolle der Kommunen ein Garant für das heute auch im internationalen Vergleich hohe Niveau der Trinkwasserqualität und des Ressourcenschutzes sei". Bei einer Marktöffnung befürchte das Umweltbundesamt Rückschläge im Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Selbst die Gutachter verneinen solche Gefahren nicht völlig, und möchten daher zur Verhinderung eine verstärkte Kontrollbürokratie aufbauen. "Dies ist aber dann nicht nötig," sagte Kälberer "wenn man die funktionierenden kommunalen Strukturen bestehen lässt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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