Pressemitteilung | k.A.

Wasserpreisurteil: VKU mahnt Sorgfalt bei Unternehmensvergleich an

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen e.V., der über 700 kommunale Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland vertritt, hat den heutigen Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M. zur kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Das Gericht übertrage die im Energiebereich entwickelte Rechtsprechung 1 : 1 auf die Wasserversorgung. Dies werde den besonderen Versorgungsbedingungen im Wasserbereich, die durch sehr unterschiedliche natürliche Voraussetzungen in den einzelnen Gebieten geprägt seien, nicht gerecht. Das Urteil lasse viele Fragen offen. Insbesondere gelte es zu klären, ob die gesamte Beweislast tatsächlich auf das betroffene Unternehmen abgewälzt werden darf, oder ob nicht auch die Kartellbehörde bereits in der Pflicht stehe, sehr sorgfältig die Vergleichsunternehmen auszuwählen. „Im Verbraucherinteresse liege nicht nur der niedrige Preis, sondern bei unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, zähle vor allem auch die weltweite Spitzenqualität und hohe Versorgungssicherheit“, betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Das solle jeder beachten, der sich im Zusammenhang mit der kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle den Verbraucherschutz auf die Fahnen schreibe.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Geschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

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