Wasserkosten
(Kiel) - Die Kosten für Kalt- oder Frischwasser sind typische Betriebskosten, die der Mieter dann zusätzlich zur Miete zahlen muss, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein e.V. werden die Kosten im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Aufteilungsmaßstab auch für die Wasserkosten ist häufig noch die Wohnfläche oder die Personenzahl. Wasserkosten werden aber bevorzugt verbrauchsabhängig auf die Mieter des Hauses verteilt. Dazu sind Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen erforderlich. Je nach Installation im Haus müssen mehrere Wasserzähler angebracht werden, ein Zähler pro Wasserstrang. Der Einbau von Wasserzählern ist auf Grundlage der Landesbauordnung für den Neubau vorgeschrieben. Im Wohnungsbestand müssen Wasserzähler in Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2020 nachgerüstet werden.
Sind die Wohnungen mit Wasseruhren ausgerüstet, gehören die Erfassungs-, Eich- und Berechnungskosten, die anfallen, ebenfalls zu den Wasserkosten, die umgelegt werden dürfen. Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre geeicht werden. Die Gültigkeitsdauer für die Eichung beginnt am Ende des Jahres, in dem die Wasseruhren geeicht wurden. Ungeeichte Wohnungswasserzähler bzw. Wasserzähler, bei denen die Eichfrist abgelaufen ist, dürfen nur verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten bzw. abgerechneten Werte zutreffend sind.
Ein typisches Wasserzähler-Problem ist, dass der Hauptwasserzähler des Hauses in der Regel einen höheren Verbrauch anzeigt als alle Wohnungszähler zusammen. Diese Messdifferenzen werden mit zulässigen Fehlergrenzen und der höheren Messgenauigkeit des Hauptwasserzählers erklärt. Im Ergebnis gilt immer die Anzeige des Hauptwasserzählers. Diese Wasserkosten, die der Vermieter auch mit den Versorgungsunternehmen abrechnet, werden anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigenwerte der Wohnungszähler auf die Mieter verteilt. Anders aber, so der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V., bei extrem hohen Differenzen zwischen Haupt- und Wohnungszählern. Zeigt der Hauptwasserzähler mehr als 20 Prozent als die Summe aller Wohnungszähler an, müssen die Wasserkosten im Haus nach den Wohnungszählern abgerechnet werden.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
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