Pressemitteilung | BBS - Bundesverband Baustoffe-Steine und Erden e.V.

Wasserhaushaltsgesetz - Bundesrat kann Fehlentwicklung noch verhindern / Überzogene Grenzwerte gefährden Einsatz und Verwertung mineralischer Baustoffe

(Berlin) - Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es obliegt nun dem Bundesrat, notwendige Korrekturen in das Verfahren einzubringen. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG, mit dem die so genannten Geringfügigkeitsschwellen bundesweit eingeführt werden sollen. "Wir befürworten einen nachhaltigen Wasserschutz, aber diese Gesetzesvorlage hat den Bogen völlig überspannt", sagte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Es handelt sich bei den Geringfügigkeitsschwellen um einen Katalog äußerst anspruchsvoller Konzentrationswerte, die zum größten Teil erheblich unter den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung liegen und schon oberhalb des eigentlichen Grundwassers gelten sollen. Wenn etwa Niederschläge mit Baustoffen in Berührung kommen, können ausgewaschene Stoffe über das Sickerwasser im Boden ins Grundwasser gelangen. Die Werte für diese Stoffe sind allerdings so niedrig angesetzt, dass sogar Trinkwasser, handelsübliches Mineralwasser oder natürliche Böden die Vorgaben überschreiten würden. Aus diesem Grund drohen auch entsprechende Restriktionen beim Einsatz mineralischer Baustoffe. "Dass seit langem bewährte Baustoffe und Bauweisen dem Wasserhaushaltsgesetz zum Opfer fallen könnten, ist nicht zu akzeptieren", so Michael Basten, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe - Steine und Erden.

Auf Initiative der beiden Verbände hat der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, jetzt einen Workshop durchgeführt, um Experten und Entscheidern der Bundesländer die negativen Auswirkungen der geplanten Regelungen vor Augen zu führen. Mit zahlreichen praktischen Beispielen aus dem Tiefbau und der Immobilienwirtschaft verdeutlichten hochkarätige Experten, welche Baustoffe und Bauweisen zukünftig ernsthaft gefährdet wären, wenn der Bundesrat nicht korrigierend eingreift.

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer auch die umweltpolitischen Zielkonflikte des § 48 WHG. Mit Anwendung der derzeit diskutierten Grenzwerte würde nachhaltiges Bauen in Deutschland konterkariert, da die Verwertung mineralischer Reststoffe (wie z.B. Bauschutt) massiv eingeschränkt würde. Hier hat Deutschland EU-weit eine vorbildliche Verwertungsquote erreicht, die dann in hohem Maße rückläufig wäre. Dies würde den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung selbst völlig widersprechen. Zudem tragen mineralische Rohstoffe unbestritten zu einer hohen Energieeffizienz und Wärmedämmung im Gebäudesektor bei, die durch Restriktionen in ihrer Anwendung ebenfalls in Frage stünden.

Noch können die Bundesländer den vorgelegten Argumenten folgen und sich am 15. Mai 2009 für eine dringend notwendige Änderung des § 48 WHG aussprechen. HDB und BBS fordern, dass der Bundesrat vor seiner Entscheidung eine umfängliche Folgenabschätzung zu den komplexen Auswirkungen des § 48 WHG von der Bundesregierung einfordert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Baustoffe-Steine und Erden e.V. Mechthild Klett, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kochstr. 6 - 7, 10969 Berlin Telefon: (030) 72619990, Telefax: (030) 726199912

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