Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Wasserfachliche Aussprachetagung in Leipzig / Wasserrecht bei Kartellverfahren beachten / BDEW legt neues kartellrechtliches Gutachten zu Wasserpreisen vor / Neues BDEW-Kundenbarometer erschienen: Hohe Zufriedenheit mit wasser- und abwasserwirtschaftlichen Leistungen

(Berlin) - Bei der Überprüfung der Preise von Wasserversorgern durch die Kartellbehörden müssen die Grundsätze des Wasserrechts sowie die kommunale Selbstverwaltung erheblich stärker berücksichtigt werden, als dies in den laufenden Verfahren der Fall ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles, vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das die Vorschriften zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen untersucht hat. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung zum Energiekartellrecht nicht auf die Wasserwirtschaft übertragbar ist.

"Das Vergleichsmarktprinzip, das die hessische Kartellbehörde aus dem Energiebereich auf die Wasserwirtschaft übertragen hat, ist nach unserer Auffassung letztendlich ein oberflächlicher Preisvergleich. Auch bei Unternehmen von vergleichbarer Größenordnung gibt es entscheidende Strukturunterschiede. Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind", sagte Peter Rebohle, Vizepräsident Wasser/Abwasser des BDEW, auf der wasserfachlichen Aussprachetagung in Leipzig.

Die Wasserversorgung ist heute untrennbar auch mit dem umweltrechtlichen Kontext des ökologischen Gewässerschutzes verbunden, so die Gutachter. Der Gewässerschutz genießt laut Artikel 20 a des Grundgesetzes Verfassungsschutz. Die Wasserversorgung ist zudem in besonderem Maße auf die umweltschonende Nutzung der natürlichen Ressource Wasser angewiesen, die unter zunehmendem Einfluss des europarechtlichen Umweltschutzes steht.

"Bei der Überprüfung der Preise von Wasserversorgern durch die Kartellbehörden müssen die Grundsätze des Wasserrechts sowie die kommunale Selbstverwaltung erheblich stärker berücksichtigt werden, als dies in den laufenden Verfahren der Fall ist", betonte Rebohle.

Der BDEW präsentierte auf der wasserfachlichen Aussprachetagung außerdem das neue Kundenbarometer Wasserwirtschaft, mit dem der BDEW alle zwei Jahre die Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der Wasserver- und Abwasserentsorgungswirtschaft in Deutschland abfragt.

Die Zufriedenheit mit der Qualität ist laut BDEW-Kundenbarometer 2009 hoch:

Knapp 92 Prozent der Befragten sind mit ihrer Wasserqualität "sehr zufrieden" oder "zufrieden". 84 Prozent der Deutschen trinken ihr Wasser aus der Leitung - 34 Prozent regelmäßig und 50 Prozent gelegentlich. 79,4 Prozent der Befragten geben an, sparsam mit dem Wasser umzugehen, wobei sie dies zu 70,7 Prozent aus wirtschaftlichen und zu 51,1 Prozent aus Umweltschutzgründen tun.

Insgesamt werden die Wasserversorger mit einer Durchschnittsnote von 2,1 bewertet, die Beschwerderate ist mit vier Prozent extrem gering. Auch die Zufriedenheit mit der Abwasserentsorgung in Deutschland ist unverändert hoch. Als besonders wichtig wird der Beitrag der Abwasserentsorgung zum Umweltschutz gesehen. 53,5 Prozent der Befragten bezeichnen den Beitrag der Abwasserentsorgung zum Umweltschutz als "sehr wichtig", 42,6 Prozent als "wichtig". Für das aktuelle Kundenbarometer wurden rund 1000 Telefoninterviews mit Privathaushalten im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.

Zur Meldung auf bdew.de mit dem Download des BDEW-Kundenbarometers 2009 und der Zusammenfassung des Rechtsgutachtens:

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090923_PM_Wasserfachliche_Aussprachetagung_in_Leipzig?open&l=DE&ccm=250020030010.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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