Was sich in 2002 alles ändert
(München) - Ab 1. Januar verteuert die vierte Stufe der Ökosteuerreform Benzin und Diesel um sieben Pfennig (3,56 Cent) pro Liter.
Die Versicherungssteuer steigt von 15 auf 16 Prozent.
Mit dem neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog entfällt die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeldern bis 75 Mark und den höheren Bußgeldern.
Der Betrieb von Radarwarngeräten ist verboten. Verstöße ziehen eine Geldbuße von 75 Euro und vier Flensburg-Punkte nach sich.
Der Standstreifen auf Autobahnen soll auf staugefährdeten Strecken unter gewissen Voraussetzungen zeitweise für den Verkehr frei gegeben werden.
Die Gewährleistungspflicht beim Kauf von Neufahrzeugen verlängert sich auf zwei Jahre. Für den "Gebrauchten" vom Händler gilt eine einjährige Frist. Und: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eines Produkts muss der Hersteller nachweisen, dass ein Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Vermutlich im Sommer wird die Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens beschnitten. Mehrwertsteuer wird nur noch dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.
Bei so genannten Bagatellschäden nach einen Verkehrsunfall entfällt der Schmerzensgeldanspruch.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8
81373 München
Telefon: 089/76760
Telefax: 089/76762500
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