Pressemitteilung | k.A.

Was sich 2005 für Deutschlands Autofahrer ändert

(Berlin) - EU-weit treten zum 1. Januar 2005 strenge "Luftqualitätsziele" in Kraft. Danach dürfen die Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration (PM10) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter dann maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In einer zweiten Stufe treten ab 2010 zusätzlich strenge Stunden- und Jahresmittelwerte für Stickoxide (NOx) in Kraft. Das stellt vor allem Innenstädte und Ballungsgebiete vor Probleme, da über Jahre zu wenig wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen wurden: So werden zahlreiche Städte wie zum Beispiel Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München oder Stuttgart, aber auch Paris und Madrid die Grenzwerte nicht einhalten können.

Saubere Luft wird einklagbar
Ab dem 1. Januar 2005 können durch die EU-Vorschrift Anwohner viel befahrener Straßen erstmals für saubere Luft gegen die Kommunen Klage einreichen. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, mit Hilfe von Musterklagen kommunale Luftreinhaltepläne dort zu erzwingen, wo dringend notwendige Maßnahmenpläne noch nicht ausgearbeitet wurden. Der Deutsche Städtetag rechnet mit einer Klageflut.

Verkehrsbeschränkungen möglich
Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, werden Verkehrsbehörden wohl kaum um Verkehrsbeschränkungen herumkommen. Mögliche Szenarien: Dieselautos ohne Rußpartikelfilter werden zeitweise aus besonders belasteten Straßen oder gar aus den Innenstädten fern gehalten. Möglich ist auch die Einführung einer City-Maut nach Londoner Vorbild. "Denn anders wird kaum ein Ballungsraum in Europa die neuen, verbindlichen Grenzwerte einhalten können", so das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Aber: Freie Fahrt für Erdgasfahrzeuge
"Eine echte, auch wirtschaftliche Alternative ist der Kraftstoff Erdgas. Fahrzeuge mit diesem umweltschonenden Antrieb haben freie Fahrt. Sie kennen nämlich kein Partikelproblem und stoßen deutlicher weniger Stickoxide aus", so Albert Kobbe, Projektleiter "Erdgas als Kraftstoff" beim Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Berlin und Brüssel. Außerdem bleibt das Tanken weiter günstig. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform ist der Kraftstoff Erdgas bis 2020 mineralölsteuerbegünstigt.

Weitere Informationen zum Thema Erdgasfahrzeuge erhalten Interessierte unter der telefonischen Infoline Erdgasfahrzeuge 01802 - 234500 (0,06 Euro pro Gespräch) oder unter www.erdgasfahrzeuge.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/28041-0, Telefax: 030/28041-520 Pressekontakt: Scheben Scheurer & Partner Agentur für Kommunikation GmbH Herr Christian Jacobs Kalscheurener Str. 6, 50354 Hürth bei Köln Telefon: 02233/96341-83, Telefax: 02233/96341-67

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