Was lange währt, wird (fast) gut - Adoptionshilfe-Gesetz wird endlich beschlossen
(Dortmund) - Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßt, dass nach zähem politischem Ringen in der heutigen Bundesratssitzung mit einer Zustimmung zum Gesetz zu rechnen ist. "Die im Vermittlungsverfahren erreichte Ausnahmeregelung ist aus fachlicher Sicht nicht unsere Wunschlösung", so SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert, "aber wir freuen uns, dass dieses wichtige Gesetz nun absehbar in Kraft treten wird".
"Aus gleichstellungspolitischen Gründen hätten wir uns für lesbische Paare, in deren Partnerschaft ein Kind geboren wird, eine Regelung im Abstammungsrecht statt einer Ausnahmeregelung im Adoptionsrecht gewünscht", erläutert Eckert. "Auch halten wir mit Blick auf das Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft eine fachspezifischere Beratung und Begleitung der Paare für sinnvoll."
Die im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Einigung sieht vor, dass lesbische Paare, in deren Partnerschaft ein Kind geboren wird, von der verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoption ausgenommen werden. Auch soll die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle durch die Äußerung des Jugendamtes ersetzt werden. Bei Kindern, die aus einer vorherigen Beziehung einer der beiden Frauen stammen, sollen weiterhin die vorgesehenen Regelungen für die Stiefkindadoption gelten.
Kritisch sieht Eckert, dass über die politischen Querelen der letzten Monate offen geblieben sei, wie der Mehraufwand durch das Gesetz in den Adoptionsvermittlungsstellen finanziert werden soll.
Mit dem Gesetz "Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)" wird die Beratung und Begleitung für alle an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption sichergestellt und verbessert. Zudem werden unbegleitete Auslandsadoptionen untersagt.
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