Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Was darf ins Flug-Handgepäck? / DRV gibt Hinweise, wo Verbraucher fündig werden

(Berlin) - Wer hätte das gewusst? Schlittschuhe, Ski- und Wanderstöcke, Golfschläger, Angelruten oder auch Spielzeugpistolen haben im Handgepäck auf Flugreisen nichts zu suchen. Wer seine Koffer für eine Flugreise packt, sollte sich daher rechtzeitig vorab über unzulässige Gegenstände in der Flugzeugkabine erkundigen. Eine kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichte Liste verbotener Gegenstände im Flughandgepäck schafft Klarheit.

Die Liste der Gegenstände, die nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen, führt neben diversen Waffen, waffenähnlichen Objekten und Gefahrenstoffen auch viele für Urlaubsreisende relevante Sport- und Freizeitgeräte auf. Sportbegeisterte müssen also ihre mitgeführte Ausrüstung wie Skateboards, Schlittschuhe, Angelruten, Golfschläger, Paddel oder auch Ski- und Wanderstöcke am Schalter als normales Fluggepäck aufgeben. Eine Ausnahme hingegen bilden Tennisschläger. Sie sind nicht Teil der Liste und dürfen somit als Handgepäck mitgeführt werden. Vom Transport im Handgepäck ausgeschlossen sind auch Spielzeuge, die Waffen imitieren, wie zum Beispiel Spielzeugpistolen.

Die Liste der unerlaubten Gegenstände an Bord ist sowohl auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren (BMI) als auch auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamts im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Rubrik Passagierinformationen zu finden.

Die seit November 2006 EU-weit geltenden Vorschriften zur Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten im Flughandgepäck bleiben unverändert gültig. Nähere Informationen hierzu sind ebenfalls über das Bundesministerium des Inneren (BMI) abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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