Was BM Müntefering in seiner Pressemitteilung "Keine Rentenkürzung" verschweigt
(Wiesbaden) - In seiner PM vom 08.02.2006 verschweigt der Bundesminister, dass die Rentenkürzungen dieser Legislaturperiode - auch die zum 1.7.2006 - als Nachholfaktor "konserviert" werden. Mit der Verrechnung des Nachholfaktors soll voraussichtlich im Jahre 2010 begonnen werden. Also zu einem Zeitpunkt an dem die Bundesregierung in ihrer jetzigen Zusammensetzung nicht mehr im Amt sein wird.
Obwohl die Lohnentwicklung des Jahres 2005 negativ ausfällt und damit eine Rentenkürzung für das Jahr 2006 auslösen würde, verbietet die Sicherungsklausel eine Reduzierung. Der hohe Negativeffekt entsteht auch dadurch, weil bei der Berechnung der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Jahres 2005 die EIN-EURO-Jobs einbezogen werden. Wenn die EIN-EURO-Jobs bei der Lohnentwicklung künftig nicht neutralisiert werden, dann bildet sich in den nächsten Jahren ein erheblicher Reduzierungsstau.
Der in dieser Legislaturperiode entstehende Reduzierungsstau wird als Nachholfaktor zum Abbau erst freigegeben, wenn über Lohnzuwächse wieder genügend Erhöhungs-Manövriermasse zur Verfügung steht. Das heißt, es wird mindestens10 Jahre dauern bis der Reduzierungsstau aufgelöst ist und wieder mit Rentenerhöhungen gerechnet werden kann.
Wenn schon die Sozialversicherungsrenten viele Jahre eingefroren und der Kaufkraftverlust aus dieser Alterseinkunftart nicht ausgeglichen werden kann, dann sollten Betriebsrentenbezieher die derzeitige Rechtslage für die werterhaltende Anpassung ihrer Betriebsrente schnellstens nutzen.
Da die Betriebsrentenanpassung eine Holschuld ist, unterstützen wir unsere Mitglieder sowohl bei der individuellen Ermittlung des Anpassungsbedarfs (ab Rentenbeginn) als auch bei der sach- und zeitgerechten Einforderung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebsrentner e.V.
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