Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Was bleibt vom Taschengeld für Heimbewohner? / Gesundheitsreform: Sozialhilfeträger in NRW stimmen Lösung bei den Zuzahlungen von Sozialhilfebedürftigen Heimbewohnern nicht zu

(Berlin) - Auch die Heimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen seit 1. Januar 2004 Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Dafür müssen sie ihr Taschengeld verwenden, das insbesondere in den ersten Monaten schnell vollständig dafür verbraucht ist. Deshalb hatte in NRW ein Runder Tisch auf Einladung von Gesundheitsministerin Fischer einen Lösungsvorschlag entwickelt, der am Donnerstag aber an der Ablehnung der Sozialhilfeträger gescheitert ist.
„Dass das Existenzminimum des Heimbewohners gekürzt wird, ist schon nicht zu vertreten. Dass es aber noch nicht einmal gelingt, eine schnelle und pragmatische Regelung für die Betroffenen zu finden, ist wirklich bedauernswert! Es kann keine Rede davon sein, dass die Fragen zur Gesundheitsreform, wie überall behauptet, weitgehend geklärt seien. Das Gegenteil ist richtig“ so Volker Specht, Landesgruppenvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Der Runde Tisch hat eine Verwaltungsvereinbarung vorgeschlagen. Diese sollte den Bewohnern, die alleine auf ihr Taschengeld angewiesen sind, auf dem Wege der Darlehensgewährung helfen. Doch dazu kam es nicht. Auch die Landesregierung musste eingestehen, dass trotz ihrer Bemühungen die Vereinbarung am Veto der Sozialhilfeträger gescheitert ist. Dazu abschließend Volker Specht: „Wir bedauern das Scheitern, denn die sozialhilfebedürftigen Heimbewohner bleiben dabei auf der Strecke.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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